Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 9 (1.9.1882)
- Date
- 1882-09-01
- Page
- Seite 194 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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194 formen an dem stark entwickelten öffentlichen Leben seines Vaterlandes kennen zu lernen, Gelegenheit hatte, legte in seiner Politik dem Königtum und der Aristokratie in seinem Sinne, als Verfassung eines Staates, absoluten Wert bei, weil in diesen beiden Verfassungen die Staatsgewalt in den Händen des Besten oder der Besten, folglich die Herrschaft nach Maßgabe der Tugend (Tüchtigkeit) verteilt sei. Denn „es liegt in der Natur der Sache", so sagt er (Polit VI. 14) „daß Einem oder Wenigen nur daun die Herrschaft über das Ganze gebührt, wenn sie die übrigen Bürger an Tugenden übertreffen und wirklich die vorzüglichsten Menschen im Staate sind. Sie müßten demnach, um ihre Herrschaft lebenslang mit Verdienst behaupten zu können, sich so zu ihren Unterthanen verhalten, wie nach dem gewöhnlichen Glauben Götter und Heroen zu den Menschen, vornehmlich in Hinsicht der geistigen Eigenschaften, so daß ihr Vorzug von den ihnen Untergebenen unzweifelhaft und allgemein einleuchtend wäre. Wenn dies nicht der Fall ist, wie es nicht leicht in der Wirklichkeit sich jemals finden wird, so kann auch die Idee der wahren Königsherrschaft und Aristokratie nicht realisirt werden." Wäre dies der ganze Inhalt der aristotelischen Philosophie, so gäbe es keinen Zweifel und hätte es auch nie bestritten werden können, daß Maimonides im Rechte war, als er die Behauptung aufstellte, daß die zwei Wahrheiten Judentum und Philosophie sich gegenseitig decken müssen, denn so groß der Irrtum, so schön diese Verirrung des maimonidischen Geistes war, in diesem Punkte ist und bleibt es Wahrheit: Der aristotelische Gedanke von der Herrschaft der Tüchtigkeit ist ein eminent jüdischer, jüdisch in der Theorie und in der Praxis, jüdisch in Bibel und in den Aussprüchen der Weisen. Der Mensch, die Blüte der Schöpfung, erhält wegen seiner Gottähnlichkeit die Herrschaft über alle Wesen und Erscheinungen der Erde, der Luft und des Wassers (Gen. 1, 26), und er kann dieser Herrschaft je nach seiner Kraft, nach seiner Fähigkeit und seinem Verständnis die größtmögliche Ausdehnung geben (Nachmanides z. St.). Nur ein Umstand kann den Menschen im Bereiche seiner Herrschaft beschränken, wenn er durch Mangel an Tugend, die Befähigung dazu verliert oder besser sich deren entäußert. Die menschliche Überlegenheit, die selbst das wildeste Tier in des Menschen Nähe empfindet, die bezähmende Gewalt, die der Mensch über das Tier ausübt, geht dem Menschen mit dem Verlust der sittlichen Kraft verloren und läßt schwinden die Furcht des Tieres vor dem Menschen. „Es tötet das wilde Tier den Menschen nur dann, wenn das Menschliche an ihm nicht mehr erkennbar ist." Das ist die Ansicht der Alten. (Sabbath 151 b, Sanh. 38 b.) Schon bei dem ersten Menschenpaare, bei dem Urtypus der Menschheit, kann das Vorrecht des Geburtsadels oder die zufällige Gunst des Schicksals, ein Frühergeborener zu sein, und die Herleitung daraus, ein Mehrbegünstigter zu sein, nicht zum Durchbruche gelangen. Kain, der Ältere, ist nicht der von Gott Bevorzugtere, weil er den Vorrang der Geburt für sich hat, sondern Hebel, der Jüngere, trotzdem er jünger ist. Denn nur, „wenn du gut und tüchtig bist, hast du einen Vorzug", sagt die Schrift. (Gen. 4, 7; siehe Raschi, Bechaje, Lek. tob. zu V. 3 u. 4). Wenn Jsmael, der ältere und erstgeborene Sohn Abrahams nicht der Träger der göttlichen Verheißungen werden kann, sondern Jsak der jüngere, es ist, „mit welchem Gott seinen Bund errichtet, zu einem ewigen Bunde fiir seinen Samen nach ihm" (Gen. 17, 19), so könnte wohl der Sohn der Freien, der über den Sohn der Unfreien obsiegt, die aufgestellte These in den Schatten zu setzen geeignet sein, jedoch muß alsbald jeder Zweifel schwinden,