Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1882)
- Date
- 1882-08-01
- Page
- Seite 186 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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186 riellen Akt am 2. November 1492. Die Hebräer besaßen (wie immer) liegende Gründe mit voller Herrschaft. Da sie weder christliche Diener halten, noch mit christlichen Dienstboten unter einem Dache schlafen durften, so konnten sie ihren Grundbesitz entweder Colonisten, Emphiteuten oder Zinspächtern abtreten. Die einzige Ausschließung von öffentlichen Aemtern war die von den gewöhnlichen Gerichten. Ein Grund der Unfähigkeit für die Stadt Messina, festgestellt durch ein Gesetz des Königs Ruggiero, bezog sich gleicherweise auf Christen wie auf Juden. Jener Grund, der noch heute passen würde, war, schlecht gegen das Vaterland gehandelt oder übel von ihm gesprochen zu haben. Den Juden blieb aber, wenn wir von jenem Falle absehen, ein gemeinsamer Lebensweg mit den Christen geöffnet. Wir werden nicht von einem Kapitel des Parlaments vom Jahre 1296 sprechen, welches den Hebräern die Ausübung der Medizin unter Christen verbot. Dieses Privilegium war dem jüdischen Stamm ausdrücklich von den Medicäern bewilligt worden. Durch ein Gesetz Friedrichs von Schwaben wurde den Hebräern der Wucher, der den Christen verboten war, gestattet, jedoch nicht iiber 10 vom 100. Unter den Concessionen, die ihnen im Jahre 1450 zum Dank für die erwähnte Gabe von 10000 Florins gemacht wurden, war auch die, daß sich die Vorrechte, welche jede einzelne Gemeinde insbesondere genoß, auf alle Gemeinden der Insel ausdehnten, so daß dadurch die Lage Aller im allgemeinen verbessert wurde. Daher war es eine ganz einfache Folge, daß die auswärtigen Glaubensgenossen sich angelockt und versucht fühlten, daran teil zu nehmen. Die Küsten Afrikas, besonders Marokko, gaben einen beständigen Zuzug von zahlreichen Familien. Nachdem Ludwig XI. die Provence erworben hatte durch den Tod des letzten Grafen, der sie mit unabhängiger Souveränität besessen hatte, verjagte er die Hebräer 1491 von ihrer neuen Wohnung, wie sein Vorgänger, Karl VI,, der sie früher aus seinem ganzen Königreiche vertrieben hatte. Die Vertriebenen suchten nun mehr als die benachbarten spanischen Gegenden die Küsten der Insel auf, indem sie sich hauptsächlich in Palermo ansammelten. Indes wurden sie hier nicht sofort zum Genuß der Wohlthaten der alten Gemeinde zugelassen, sondern als Gäste betrachtet und behandelt. Wenn man den Organismus jenes Körpers von Nation und Sekte betrachtet, wie er als ein Ganzes in Sicilien existirte, so würde ein nioderner Beobachter nicht verfehlen, nach der obligaten Phrase ihn einen Staat im Staate zu nennen. Wer aber die Einrichtungen Europas vor dem Ende des letzten Jahrhunderts zu verstehen sucht, muß für einen Augenblick die Grundsätze und Ideen vergessen, in denen wir heute erzogen sind. Was Sicilien anbetrifft, so genossen Vicekönig, Parlamente, Magistrate, Administrationen und Richter, Municipalbeamte und Barone, Kirchen, Mönchorden, Kunstkollegien und Klassen, überhaupt alle socialen und politischen Elemente, eines eigenen Lebens und bewegten sich in eigentümlichen Kreisen. Sie stritten manchmal mit einander, vereinigten sich indes im Gesainmtresultat zu einer Art von wechselseitigem Gleichgewicht; es war beinahe mit dem nöthigen Vorbehalt das System, welches die andern Völker und Regierungen aus dem Mittelalter geerbt hatten, vielleicht mehr hervortretend und besser ausgedrückt auf der Insel durch Gemütsart, Tendenz, Tradition und einheimischen Sitten. In einer derartigen Vermischung der Dinge, welche aus die kurz vorher beschriebene Weise bestand, konnte jene israelitische Genossenschaft ihren natürlichen Platz einnehmen. Wenn wir uns auf die Vergangenheit beziehen, die so verschieden ist von uns, so sind wir im Stande mit schnellem Blick die Fehler und Mißbräuche