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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-08-01 · Heft 8 (1.8.1882) · p. Seite 185

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 8 (1.8.1882)
Date
1882-08-01
Page
Seite 185 (sequence 17)
Language
German
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185 und in demselben Bette zu schlafen. Da sie ihre Häuser meist nahe der Synagoge bauten, so geschah es, wenn auch nicht durch Zwang, sondern durch natürliche Folge, daß die Juden sich in gewissen Gegenden sammelten und in besonderen Stadtvierteln lebten. Unter Friedrich III. von Aragonien war auch die Verfügung, welche ihnen gebot, sich durch die Kleidung auszuzeichnen, in Vergessenheit geraten; nun sollte sie erneuert werden. Das vorgeschriebene Zeichen, welches von da ab beständig blieb, war ein Röllchen roten Bandes, welches die Männer an der rechten Seite der Brust angenäht tragen mußten, die Frauen trugen es auf der Brust und auf dem Mantel, der gewöhnlich von ihrem Geschlecht in Sicilien getragen wurde. Das Röllchen sollte nicht nur Personen jüdischen Stammes kenntlich machen, sondern auch Läden und Niederlagen, die sie inmitten der Christen hielten. Die „gesia“ wurde wie zur Zeit der Normannen bezahlt; außerdem steuerten die Juden wie die andern Reichsbewohner nach Verhältnis die gewöhnlichen Zölle „donativi" (Beisteuern), die ihnen vom Parlamente abverlangt wurden. Außerdem hatten sie auch nach alter Gewohnheit die Verpflichtung für die Schiffe und die königlichen Festungen die Standarten herbeizuschaffen. Dann wurde noch das Amt der sogenannten königlichen Kammer hinzugefügt, welches darin bestand, die Schlösser und Burgen der königlichen Krone zu reinigen und blank und ordentlich zu erhalten. Es scheint indes, daß dieser Befehl nie vollzogen wurde, wenigstens nicht in den Hauptstädten, indem auch diese persönliche Bedrückung in Geld verwandelt wurde. Besondere Lasten, welche hier und da den israelitischen Gemeinden auferlegt wurden, waren in Syrakus täglich eine Unze für den königlichen Tisch; in Mazzara mußte dem Bischof zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten eine Quantität Pfeffer geliefert werden; in Sciacca die Nachtwache an der Stadtmauer, in Palermo die „jugalia“, eine Steuer von 4 tarl für jede Hochzeit, 1 tarl für die Geburt eines Knaben und ein carolino für die Geburt eines Mädchens. In Mazzara fiel es dem Bischof einmal ein, die Juden zu zwingen, den christlichen Festen in der Kirche beizuwohnen. Doch als dieser Mißbrauch vor den König kam, schaffte ihn derselbe im Jahre 1399 schleunigst ab. Ein anderes Mal fiel es dem König Alfonso ein, die Juden zu zwingen, den Predigten des Frater Matteus von Girgenti, der später unter den Heiligen verehrt wurde, und der eigens zu diesem Zwecke berufen war, zuzuhören. Most- Bonavaglia kam wie gewöhnlich zum König, es wurde die gebräuchliche Bestechung gegeben und der Befehl znrückgenommen. Solange die Meßstunden während der christlichen Feste dauerten, mußten die Hebräer sich aller werktägigen Arbeit enthalten, doch war ihnen erlaubt, die Läden für den Verkauf von verschiedenerlei Maaren und Gewürzen halboffen zu halten. Das Zeugniß der Christen gegen die Hebräer war zulässig, aber nicht umgekehrt. Trotz dieser Dinge, die gewiß Beschränkungen und Belästigungen waren, blieb in allem übrigen, was Recht und Gesetz betraf, die Assimilation init den Christen in Kraft. Friedrich von Schwaben hatte in Betreff der peinlichen Justiz die vollkommenste Gleichheit anerkannt. König Ludwig erklärte im Jahre 1330, daß bei der Erteilung von Lohn und Strafe die Christen nicht mehr berücksichtigt werden dürften als die Juden. 1392 bestätigte Martini den Grundsatz einer vollständigen gleichmäßigen Behandlung. Am 27. Mai 1461 wurde dasselbe Prinzip mit dem Gutachten des heiligen Conciliums vom Vicekönig Lupo Ximenes von Urrea ausgesprochen. Damit in Bezug darauf kein Zweifel walten könne, stipulirte die israelitische Gemeinde Palermos eine feierliche Uebereinkunft durch einen nota- 16

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