Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1882)
- Date
- 1882-08-01
- Page
- Seite 183 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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183 ein wenig teuer zu stehen. Doch war dies noch immer eine große Wohlthat, die sie zum Gegenstand der Bewunderung und des Neides aller ihrer überall in Europa zerstreuten Glaubensgenossen machte. III. In der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts zählte man 56 jüdische Gemeinden auf der Insel. Sie wohnten in den Hauptstädten. Palermo war der Sitz der obersten Gerichtsbarkeit. Die Notizen, welche folgen, sind entnommen dem Werke des Kanonicus Giovanni di Giovanni: L’Ebraismo della Sicilia ricercato ed esposto Palermo 1749, bei Guiseppe Gramignonni. Der Verfasser, reich an Geist und Wissen, war um die historischen und diplomatischen Studien wohlverdient. Aber er schrieb dieses Werk als königlicher Richter der heiligen Inquisition und widmete es dem Generalinquisitor Monsignor Giacamo Bonanno, Bischof von Patti. Die Grausamkeiten der Inquisition hatten zu jener Zeit zusammen mit der Herrschaft der spanischen Könige auf dieser Insel aufgehört. Auch würde di Giovanni, ein ausgezeichneter Mensch und Gelehrter, niemals an derartigen Grausamkeiten Teil genommen haben. Jedoch kann man sich vorstellen, daß man in seinem durch Fülle und Genauigkeit der Untersuchungen ausgezeichnetem Buche vergebens nach freien und weiten Gesichtspunkten suchen würde. Jede Gemeinde (Synagoge) hatte ihre „Proti", welche bestimint waren, sie als Rektoren und Richter zu verwalten, ihre Rechtsstreitigkeiten beizulegen, zu beendigen, und über die Beobachtung der Gesetze zu wachen. Ihr Magistrat bestand aus zwölf Männern. Die ältere Wahl geschah folgendermaßen: die Gemeinde bestimmte durch Wahlstimmen vier der geachtetsten und fähigsten Mitglieder, diese schwuren, indem sie die Hand auf die Bibel legten, gewissenhaft ihre Pflicht zu erfüllen und zwölf Männer zu wählen. In der Folge veränderte sich der frühere Modus, und es wurde der Gebrauch eingeführt, daß die den Sitz Verlassenden diejenigen ernannten, welche ihnen folgen sollten. Die Proti herrschten nicht alle zu gleicher Zeit, sondern abwechselnd drei in jedem Vierteljahr. Die Amtsverwaltung dauerte ein Jahr; die Wahl wurde im Mai erneuert. Der König Martini l, welcher beabsichtigte den Hebräern gefällig zu sein, hatte im Jahre 1405 eine gänzliche Reform versucht, welche unter der Form eines neuen Privilegiums, an Stelle jener anscheinend republikanischen Anordnungen eine mehr monarchische Einrichtung setzen sollte, die die ganze israelitische Gemeinde geschmeidiger und der Krone unterthäniger machen sollte. Er errichtete die Würde des „Dinchelele“, oder obersten Richter, für alle Hebräer Siciliens, die als unumschränkte Herren in den Orten, wo sie sich-nicht aufhielten, einen Amtsverweser wählen durften. Die Eigenschaften der Proti vereinigten sich daher in diesem; der König, welcher das Recht in Anspruch nahm, ihn zu ernennen, machte daraus einen seiner Beamten. Der erste Dinchele war der Rabbiner Joseph Abboanascia (?), der zweite jener oben erwähnte Mose Bonavoglia, mit welchem das Amt und die von Martini eingeführte Neuerung ihr Ende erreichte. In Folge einer Schenkung von 600 an Alfonso gezahlten Unzen erlangten die Hebräer, daß die Angelegenheiten wie früher unter der Regierung und der Gerichtsbarkeit der Proti besorgt würden. Neben den Proti bestand ein Collegium von 12 Männern, welches be-