Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-07-01 · Heft 7 (1.7.1882) · p. Seite 166

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 7 (1.7.1882)
Date
1882-07-01
Page
Seite 166 (sequence 22)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2969669-2969684-2969692--0491-2970913
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

166 denselben anzubeten, — eine übrigens äußerst abgeschinackte Anklage, da sie mit den Grundsätzen und allen Gebräuchen der mosaischen Religion in Widerspruch steht'). Eine andere alte Legende, die Juden Siciliens betreffend, bezieht sich im VIII Jahrhundert auf den heiligen Leo von Ravenna, Bischof von Catania, Thaumaturg genannt. Damals, so erzählt die Sage, lebte in Ravenna ein Diodorus oder Elliodor, ein Sprößling jenes von Gott verfluchten Stammes, auf dessen Person sich das verderbte Gemüt Simon Magus' übertragen zu haben schien, so viele teuflischen Werke wurden von ihm ausgeführt. ' Es gelang Thaumaturg ihn zu besiegen, gefangen zu nehmen, und ihn mit eigener Hand auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen, während er selbst in seinem bischöflichen Gewand unverletzt blieb"). Die Eritik hat auch hier ihr Amt erfüllt und jenen Diodor unter die Mythen verlegt. Während der Herrschaft der Araber erhielten die Inden für sich dieselben Bedingungen, an die die Christen gebunden waren; indem sie die „gcsia“, einen Tribut für die Ausübung des betreffenden Cultus, zahlten, bewahrten sie die Existenz ihrer Synagogen. Es war ihnen indes verboten, sie zu vermehren und für ihren Glauben Proselyten zu machen. Übrigens waren sie wie die anderen Bewohner der Insel in Freie und Knechte geteilt. Im ersten Fall durften sie unbewegliche Güter besitzen, darüber verfügen und von allen Rechten eines Bürgers Gebrauch machen. Von 1009—1019 unter der Regierung des Papstes Sergius sah sich das Volk, von dem sie einen Teil bildeten, verfolgt und von dem Innern des Occidents verbannt. Es mußte seine Lage unter den dort lebenden Muselmännern ebenso glücklich achten, wie es der Fall unter denen Spaniens war. Unter den Normannen fuhren sie fort sich jener, oder vielmehr noch größerer Freiheiten zu erfreuen, da sie, wie die anderen Unterthanen, die verschiedenen Glaubens waren, ausschließlich für sich Privilegien, Statuten, Notare uud Beamte hatten. Sie entrichteten dafür die „gesia“, welche Abgabe zuerst mit der der Christen den Muselmännern genügt hatte, und außerdem besondere Zölle auf Fleisch und auf Wein. Benjamin von Tudela, ein Reisender und ihr spanischer Glaubensgenosse, schreibt in seinen! Reisejournal, daß sich zur Zeit König Wilhelins II. 1500 Juden in Palermo und 200 in Messina befanden. Beachtenswert ist die Eigentümlichkeit, daß das erste Anzeichen der Feindseligkeit gegen die Hebräer, wenn auch nur vorübergehend, ein erster Funke der religiösen Inquisition auf der Insel, von Friedrich von Schwaben, König von Italien und Kaiser von Deutschland, kam, von dem, der noch dazu im XII. Jahrhundert gerade das war, was wir heute einen Freidenker und einen vsprit kort nennen würden. Es kain ein schweres Ungewitter über die Ketzer, indem Friedrich den Brüdern des neuen Ordens der Dominikaner Untersuchungen anzustellen und den Juden den Prozeß zu machen erlaubte. Auch sprach er dem Erzbischof und dem Kapitel von Palermo die Fähigkeit zu, die Juden in ihren Streitigkeiten zu richten. (Fortsetzung folgt.) l) Daselbst num. CLXXX. l 2) Bei Giovanni XCV. 8) Gaetani, vitae Sanctorum Siculorum t. II. tr. 5. 29.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.