Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 6 (1.6.1882)
- Date
- 1882-06-01
- Page
- Seite 142 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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142 Catahoula selbst liegt in gesunder Lage, und gedeihen in diesem Landstriche, Baumwolle, Tabak, Zuckerrohr, Korn, Hafer, Reis. Es kann hier mit Erfolg in diesem grasreichen Lande auch Viehzucht betrieben werden. Der Gouverneur Me. Ennery nimmt sich der Emigranten mit warmen Eifer an, und will Alles aufbieten um die Ankömmlinge in der neuen Heimat zu fördern. Die Kaufbedingnisse betreffend wird berichtet, daß 2800 Morgen Aecker angekauft werden, der Morgen zu 7 Dollar. Das hiefür entfallende Geld wird vom 1. Januar 1885 mit 2000 Dollar jährlich zurückgezahlt. Von den 151 Köpfen sind 51. erwachsene Männer 34. Frauen und 66. Kinder beiderlei Geschlechtes unter 15 Jahren. Der Ackerbau, dem sich alle lebhaft widmen wollen, ist ihnen etwas Neues bis auf 7. welche auch in Rußland diese Beschäftigung hatten. Wir sehen daß das Werk einen erfreulichen Anfang genommen. Durch reichliche Unterstützung unserer Glaubensbrüder nach dieser Seite hin wird man wol im Stand sein in kurzer Zeit das Elend zu lindern, und Menschen ihr Menschtum und ihre Freiheit wiederzugeben. Das rituelle Schächten der Israeliten im Mchte der Wissenschaft. Ein Vortrag gehalten im wissenschaftlich-literarischen Verein zu Kaiserslautern am 5. December 1881 von C. Bauwerker, Bezirkstierarzt in Kaiserslautern. Kaiserslautern, Verlag von Aug. Gotthold's Buchhandlung 1882. (46 Seiten). Das rituelle Schächten der Israeliten im Lichte der Wahrheit von Dr. Wilhelm Landsberg, Bezirksrabbiner in Kaiserslautern Verlag von Eugen Crusius 1882. (15 Seiten). In der Pfalz wird von Tierschutzvereinen wieder die Schlachtfrage auf die Tagesordnung gesetzt. Diese Frage ist nicht neu. Bereits vor 15 Jahren wurde sie in Folge eines vom großen Rat des Kantons Aargau in der Schweiz erlassenen Gesetzes Gegenstand der Diskussion in wissenschaftlichen Kreisen und es haben sich die bedeutendsten Autoritäten auf dein Gebiete der Veterinärkunde dahin ausgesprochen, daß das bei den Israeliten gebräuchliche Schächten dem Tiere durchaus keinen größeren Schmerz bereite und daher keine größere Tierquälerei involvire, als jede andere Schlachtung desselben. (Vgl. Kayserling: Die rituelle Schlachtfrage. Aarau 1867.) Was nun die Vorbereitungen zum Schächten betrifft, so mich gerade nach dem jüdischen Ritualgesetze darauf geachtet werden, daß das Tier keine Verletzungen erhält, weil es durch eine solche leicht zum Genüsse unbrauchbar würde. Indessen wäre es allerdings wünschenswert, daß die Vorbereitungen zum Schächten durch technische Hilfsmittel vereinfacht würden, was den Schlachthausverwaltungen nicht allzuschwer sein dürfte, jedoch ist an eine frühere Zertrümmerung des Gehirns nicht zu denken. Uebrigens sind diese Vorbereitungen gewiß auch jetzt schon in den seltensten Füllen so haarsträubend, wie sie Herr Bauwerker schildert, und ob anderseits durch die sonst üblichen Vorbereitungen zum Schlachten des Tieres letzteres weniger gequält werde, ist noch lange nicht ausgemacht. Was nun endlich die Verwertung des Blutes betrifft, so ist es bekannt, wie oft und eindringlich das mosaische Gesetz den Genuß desselben verbietet. Als Grund giebt die Bibel an: „Denn das Blut ist die Seele, und du sollst nicht essen die Seele mit dem Fleische," das heißt wohl, obgleich das Fleisch gestattet ist, so wäre es doch grausam, gleichsam die Seele des Tieres selbst zu verzehren. Ob