Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 6 (1.6.1882)
- Date
- 1882-06-01
- Page
- Seite 140 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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140 müssen geschont, ja unter Umständen sogar sorgfältig gehütet werden. Die Juden gehören also gewiß dem Mineralreiche an, sie waren einst das auserwählte Volk, aber die Diamanten wurden verbrannt und es ist nichts als die Kohle zurückgeblieben, welche die Zeitgenossen anschwärzt, daher tüchtig eingeheitzt werden muß, damit sie vertilgt werde. Thut nichts, der Jude wird verbrannt. Sie stoßen, zerren und rupfen die Juden, um sie moralisch tot zu machen. Aber ihr lieben Herren! nicht nur, wenn ein Ochs einen Menschen stößt, daß er stirbt, wird gesteinigt, auch Menschen, welche ihre Nebenmenschen stoßen und verfolgen bis sie moralisch tot sind — und für solche Menschen ist das Leben wahrlich kein hohes Gut, verdienen — Kehren wir zu unserem Gegenstände zurück. Warum wurde ein Tier, welches einen Menschen tötete, gesteinigt? fehlt doch bei dem Tiere der Dolus, handelt doch dasselbe nur in Folge eines zwingenden Naturtriebes? Ist auch der Mensch nur eine höhere Stufe der Tierentwicklung, so zeichnet er sich ja eben auf dieser höhern Stufe durch Willensfreiheit aus? Wenn die Katze ihr Junges mißhandelt, weil es den Katzensprung nicht gehörig macht; wenn eine Mutter ihre Jungen frißt, so können diese grausamen Tiere ebenso wenig diese Unthat unterlassen, als die reißenden Thiere es unterlassen können, Menschen und Tiere zu zerfleischen. Um den Umstand zu erklären, daß diejenigen Tiere, welche ein Menschenleben vernichteten, vom Strafgerichte zum Tode verurteilt wurden, niuß man auf die Principien des Strafrechtes zurückgehen. Ob die Todesstrafe abgeschafft oder beibehalten werde, hängt davon ab, ob die Strafe deswegen exekutirt wird, damit der Uebelthüter sich bessere, oder ob die Strafe als Abschreckungsmittel für Andere diene. Die alten verrufenen Rabbinen hatten zwar die Todesstrafe grundsätzlich nicht abgcschafft, aber sie haben sie kasuistisch so verklausulirt, daß es nur in sehr seltenen Fällen zur Hinrichtung eines Verbrechers kam, und R. Akiba sagte: Wäre ich beim Gerichte gesessen,' so wäre niemals eine Todesstrafe vollzogen worden. Aus dem Principe der Abschreckungstheorie geht unzweifelhaft hervor, daß Tiere, welche einen Menschen um das Leben bringen, vom Gerichte zum Tode verurteilt werden müssen, weil dadurch die Menschen vom Morde abgeschreckt werden. Ob Tiere, welche andere Tiere töten, wieder getötet werden sollen, um die Menschen vom Morde abzuschrecken, wäre so ausgemacht nicht. Krakau, im Februar. Rabbiner vr. Duschak. Weserate. Kurrgefaßke hebräische Grammatik für Gymnasien von G. Stier, Direktor des Herzog!. Francisceums in Zerbst. Leipzig, Druck und Verlag von B. G. Teubner 1881. (121 Seiten.) Bei der knappen Zeit, welche in Gymnasien für das Studium des Hebräischen ausgesetzt ist, thut es not mit Hilfe der wichtigsten Regeln der Grammatik sobald wie inöglich in die Leetüre eingeführt zu werden, um dann an der Hand eines geeigneten Wörterbuches in den Geist der Sprache eindringen zu können. Der Verfasser dieses Buches, mit der einschlägigen Fachliteratur sehr vertraut, legt in diesem Buche mit Recht den Hauptwert' auf die Formen-