Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 6 (1.6.1882)
- Date
- 1882-06-01
- Page
- Seite 138 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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138 sich dann, zerstreut auf dem weiten Erdkreis, mit allen, nicht blos den hebräischen verwandten morgenländischen, sondern auch mit den, ihrem Baue nach ganz verschiedenen abendländischen Sprachen bis zur literarischen Fertigkeit vertraut machen konnte, darf nicht als ein Spiel des Zufalls betrachtet werden, sondern muß seinen psychologischen Erklärungsgrund im eigentlichen Volksgenius selbst haben. Und dieser Eiklärungsgrund ist kein aderer, als daß dieser Volksgenius nie ein national-politischer, wohl aber ausschließlich ein religiöser war und noch ist, und daß er mithin niemals das Bestreben hatte, die hebräische Sprache sich als charakteristisches-nationales Element unter den ftemden Nationen zu erhalten, sondern ihre Macht und ihren Einfluß einzig nur auf das heilige Gebiet der Religion zu beschränken, die ihm allein das mit Gut und Blut zu verteidigende unveräußerliche Panier des jüdischen Volkstums war, ist und bis ans Ende der Tage sein wird. Darum aber eben sollten die Völker, besonders die kleinern Nationen, in deren Mitte frenide, feindselige Natiönchen durch Geltendmachung ihrer Nationalsprache und Sitte ihnen fortwährend reagiren, das physisch und geistig gesunde und rührige Judenvölkchen stets mit brüderlichen Liebe umfassen. Denn wahrlich, den meisten Nationen, sollen, ihre Kräfte nicht allmählig im harten Kampfe uni ihr Dasein schwinden, thut eine häufige Transfusion von Geist und Kraft sehr noth; und kein fremdes Element in ihrer Mitte ist so sehr dazu geeignet, wie das jüdische Volk, weil es nur allein ihnen an nationaler Sprache und Sitte nicht frenrd sein will, nicht fremd zu sein braucht; weil es ja selbst in Palästina nicht sowohl eine Nation unter Nationen, als vielmehr eine freie und selbständige religiöse Gemeinschaft ausmachen wollte, Ist ihm dies gestattet im edelsten Sinne des Wortes, so werden selbst seine orthodoxesten Söhne, die an dem Hebräischen als heiliger Gebetsprache mit unerschütterlicher Zähigkeit festhalten, diejenige Sprache als siiße Muttersprache glühend lieben, welche von der Nation gesprochen wird, wo sie frei und friedlich an der Hebung und Festigung ihres politischen Nationallebens Mitarbeiten dürfen. (Schluß folgt.) Hierisches Strafrecht. Herr La ca g ne, Professor des Strafrechtes in Lyon, veröffentlicht in der kevuk! scientifique einen Artikel über die Strafbarkeit der Tiere bei Übertretungen, Vergehungen und Verbrechen. Er zieht vor allem das Buch der Bücher, die heilige Schrift, welche auch Gesetze über das Strafrecht enthält, zu Rate, welche ihm für den vorliegenden Fall nur im engsten und beschränktesten Sinne des Wortes Aufschluß giebt. Das ztoeite Buch Moses befiehlt zwar, daß ein Ochs, welcher einen Menschen tötet, gesteinigt werde; aber, meint Herr L., sei ja hier nur von einem Ochsen, aber nicht von andern Tieren die Rede. Herr L. ist hier in einem naiven Jrrtume befangen. Wer den Dichter will verstehen, muß in des Dichters Lande gehen; wer die Bibel will verstehen, muß mit der ganzen Lehrweise der Bibel vertraut sein. Die Bibel stellt nicht immer allgemeine Grundsätze, der Moral und Tugend auf, welche der Lehrer