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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-06-01 · Heft 6 (1.6.1882) · p. Seite 135

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 6 (1.6.1882)
Date
1882-06-01
Page
Seite 135 (sequence 15)
Language
German
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135 Mißbräuche und Jncorreciheiten in der Führung von Civilstandsregistern, deren Abschaffung der hohe Landtag oftmals verlangt hat, wirklich hintanzuhalten. — Der Abgeordnete Merunoviez begleitete auch seine Anträge mit einer Rede, in der er bemerkte, daß, wenn vielleicht Jemand eine Rede ä la Stöcker und Henrici erwarte, dies sich sofort als unbegründet erweisen würde. Es sei ihm zwar schon die Absicht, eine antisemitische Bewegung in Galizien hervorzurufen, zum Vorwurf gemacht worden, doch müsse er gegen eine solche Insinuation feierlichst und aus vollster Überzeugung Protest einlegen. Sein Streben sei nilr die von ihm angeregte Frage im Sinne der modernen Gesetzgebung geregelt zu sehen, welche jeglichen Unterschied zwischen den verschiedenen Confessionen bezüglich der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten aufhebt. Die antisemitische Bewegung in Deutschland halte er für unvereinbar mit dem Geiste der modernen Gesetzgebung sowohl, wie auch mit den Traditionen der polnischen Nation. Der Redner bespricht die jüdische Gemeinde als eine der ältesten rechtlichen Institutionen; sie reicht bis zum Zeitalter der Pyramiden zurück, hat alle asiatischen Staaten des Altertums, den römischen Staat und die Wirren des Mittelalters überdauert und lebt noch heute in voller Kraft, In Zeiten einer ziemlich allgemeinen Judenverfolgung hat dieser Stanim in Polen seine Zuflucht gefunden, die Gesetzgebung der polnischen Republik behandelte die Juden als besondere Nation -und die nationalen Gesetze derselben waren durch königliche Privilegien, durch Reichstags-Constitutionen im vollsten Maße anerkannt. Die Israeliten waren darnach völlig unabhängig und hatten am königlichen Hofe eine besondere Vertretung. Entsprechend solchen Traditionen wolle Redner durchaus keine Beschränkung der Juden in ihren Rechten, sondern nur eine Beseitigung von alldem, was ihnen ermögliche, sich allgenieinen Pflichten zu entziehen und besondere Vorteile zu sichern. Die Judengemeinde sei jedenfalls ein Staat im Staate, eine Anomalie vom Standpunkte der Gleichberechtigung, uud man müsse sie genau kennen lernen, um das Ungehörige zu beseitigen. Wird nun auch dieser Antrag semitenfreundlich beschönigt, so inaugurirt es doch eine Judenfreundlichkeit, wenn man die Rabbiner der Unredlichkeit in der Matrikelnführung beschuldigt und die strenge Überwachung derselben beantragt, obgleich keine einzige bestimmte Thatsache zur Begründung dieser Beschuldigung angeführt werden konnte. Doch wer an der Gesinnung der Polen noch zweifelt, den kläre die Thatsache auf, daß diese Herren zur selben Zeit im galizischen Landtage mit großer Majorität und trotz der Gegenstimmung der Regierungsvertreter beschlossen haben, die Juden aus dem zu griindenden Lehrerseininar principiell auszuschließen, was schlechtweg eine Verletzung des Artikels 14 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger ist. Das ist die Folge von jüdischem Antisemitismus, der freilich mindestens soviel schadet, wie der nichtjüdische und auf welchen ich in exegetischer Licenz das Wort des Propheten Jesaias (49. 17.) anwenden möchte: deine Zerstörer und deine Verwüster gehen aus dir selbst hervor. Preßburg, im Februar 1882. Rabbiner l>r. David.

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