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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-06-01 · Heft 6 (1.6.1882) · p. Seite 132

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 6 (1.6.1882)
Date
1882-06-01
Page
Seite 132 (sequence 12)
Language
German
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132 Tage voranleuchten durch edle Brüderlichkeit, welcher keine Sprache fremd ist, keine Confession fernsteht; dann wird der Feuerbrand in der Nacht des 8. December nicht blos verwundet und verwüstet, zerstört und getötet, sondern auch in einer Zeit der Racenkämpfe und der eonfessionellen Zwietracht Frieden gestiftet und den Brudersinn belebt haben! — Und in der dritten Rede erscheint er mit deni Ausruf: „Den Toten unsere Thränen, den Trauernden unsere Teilnahme, den Verlassenen und Verwaisten unsere Liebe und unser Erbarmen!" und schließt: Liebe und Erbarmen Allen, denen die Nacht des 8. December den Vater entrissen, welchem sie eine gute Nacht wünschen, die Mutter getötet hat, welche sie am nächsten Morgen küssen wollten, und die nun mit dem Psalmisten ausrufen: Mein Vater und meine Mutter haben mich verlassen, ohne ein Wort des Abschiedes verlassen — Gott allein ist mein Schutz und meine Zuflucht. Herr >>>-. Jellinek also, der Mann von so internationalem Geiste und interconfessionellem Herzen durfte mit Recht in Nummer 2 der Wiener „Neuzeit," der letzten von dem verdienstvollen und jüngstens allzufrüh Hingeschiedenen Herrn S. Szänto redigirten Nummer, die Antisemiten-Seuche, die von Berlin ausging, geisseln, indem er Treitschke und Stöcker, in's Russische übersetzt, Kiew und Warschau nennt, und den Fürsten Bismark auffordert, die schöne preußische Tradition, die er am 9. Januar im deutschen Reichstage anrief, auch zum Schutze der Juden und der jüdischen Ehre zur Geltung bringe. Daß er auch in derselben Nummer wünscht: Gott möge uns von unserem „theuren Freund" Schmerling behüten, kann nach dem oben Erwähnten nicht auffallen. — Sprechen wir nun von einem Antisemitismus, der speziell österreichisch ist: d. h. er könnte auch in Ungarn Vorkommen, die Elemente finden sich auch hier vor, aber ich meine nur, daß er in Deutschland, wo doch ein ansehnlicher Durchschnittsgrad von Bildung jeden Inden durchdringt, unmöglich wäre, und nur speziell österreich-ungarisch-jüdisches Produkt ist. Die Geschichte wirft oft sonderbare Blasen, und so können wir die eigentümliche Erscheinung in Österreich wahrnehmen, daß während die Regierung mit einem semitenfreundlichen Vorschläge für die Juden kommt, die letzteren selbst ihre eigenen Antisemiten sind und die Hand der Zerstörung selbst an sich legen. Das verhält sich nämlich so. Die fortgeschrittenen Judenschaften der Länder Österreichs haben vor Jahrzehnten bereits das Bedürfnis gefühlt, die Stellung der Synagoge zum Staate durch ein Reichsgesetz definitiv geregelt zu wissen. Nun hat das Cultusministerium endlich wirklich eine Enquete aus jüdischen Vertretern aller Kronländer einberufen und ihr einen „Entwurf zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgenossenschaft" zur Beratung vorgelegt, den ich hier nicht in seiner ganzen Ausdehnung wiedergeben will, der aber doch in einigen Bestimmungen hier Platz finden möge. Der erste tz. definirt Begriff, Wesen und Aufgabe der Cultusgemeinde. §. 2 handelt von der staatlichen Genehmigung zur Errichtung von Cultusgemeinde« und erläutert sich in §. 3 folgendermassen: Die staatliche Genehmigung zur Errichtung einer Cultusgemeinde ist durch den Nachweis bedingt, daß das bezügliche Gesuch mit Zustimmuug der Mehrheit der Familienhüupter der in dem beantragten Gemeindegebiete wohnhaften Glaubensgenossen eingebracht wird, daß ferner die zu errichtende Cultusgemeinde hinreichende Mittel besitzt oder auf gesetzlich gestattete Weise aufzubringen vermag, um den Bestand der gottesdienstlichen Gebäude und Einrichtungen, die Erhaltung des Seelsorgers sowie der anderen Gemeindefunctionäre und die Erteilung eines geregelten Religions-

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