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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-06-01 · Heft 6 (1.6.1882) · p. Seite 131

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 6 (1.6.1882)
Date
1882-06-01
Page
Seite 131 (sequence 11)
Language
German
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131 eine Stelle anzubringen, welche dieser seiner Idiosynkrasie Ausdruck verleiht. Hat ihm doch bei der Budged-Debatte des vorigen Jahres hiezu sogar der unseres Erachtens den Juden nicht zur Unehre gereichende Umstand Veranlassung gegeben, daß in den polnischen Regimentern die jüdischen Unterofficiere allein des Deutschen in Wort und Schrift mächtig sind. Aber wenn dies die Privatmeinung des Herrn v. Schmerling ist, so vermögen wir darin noch lange keinen hinreichenden Grund zu entdecken, die Begrüßungssprache an die Delegation mit der Sentenz zu schmücken, die Meinung, daß die Juden den Ruin der Völker verursachen, „habe eine gewisse Berechtigung." Diese Auffassung, welche Herr v. Schmerling mit den Herren Stöcker, Ruppel und Henrici teilt, steht der Delegation ebenso fern, wie der höchst einseitige Hinweis auf das Wuchergesetz, welches nach der Meinung des Herrn v. Schmerling gegen die Juden erlassen wurde, während doch die lautesten Stimmen unter denen, die das Wuchergesetz forderten, aus Tirol kanien, tvo es bekanntlich keinen Juden gibt. Es ist tatsächlich eine peinliche Wahrnehmung, zu sehen, daß ein Mann, der schon vermöge seines hohen richterlichen Berufes der Kunst, des völlig unpersönlichen Denkens und des von allen subjektiven Momenten befreiten parteilosen Urteilens mächtig sein sollte, sich an einer Stelle, welche vor Allem Unparteilichkeit fordert, von persönlichen Neigungen und Vorurteilen so wenig zu befreien vermag. Bald nach dieser Enunciation Schmerling's trat der schauderhafte Brand des Ringtheaters ein, und wie zu Schanden werden solche und ähnliche halb und ganz inittelfeindliche Expectorationen an den Worten, die aus jüdischem Munde flössen, an den Reden, die I>. Jellinek bei dieser Gelegenheit hielt, und die unter allen Grabreden aller geistlichen Funktionäre 'den erschütterndsten Eindruck gemacht und die ungeteilteste Zustimmung gefunden haben! Dreimal sprach Dr. Jellinek gelegentlich dieser Katastrophe und aus jeder Rede spricht die confessionelle Versöhnung in immer höherer Potenz. In der ersten Rede heißt es: Ich fühle mich verpflichtet als Lehrer des Judentunis, als Lehrer einer Religion der Milde und der Liebe, eine ernste Mahnung an Alle ohne Unterschied zu richten, eine Mahnung, die tief in die Herzen eindringen möge: Lasset uns die Toten ehren; wir wollen nicht die Trauer, die unsere Residenz erfüllt, entweihen; bannen wir aus unseren, Herzen jeden Groll, erheben wir keine Anklage, weisen wir zurück jede Beschuldigung! Mögen die Toten ruhen, möge kein Haß ihre Ruhe in den Gräbern stören, kein Groll unfern Schmerz entwürdigen; Liebe und Versöhnung mögen die Bewohner unserer Stadt ohne Unterschied der Confession mit einander verbinden! Wir haben es ja so schmerzlich erfahren, wie hinfällig jedes Menschenleben ist. Liebe, Milde und Versöhnung sollen von den Särgen sich erheben und in die Gemüther einkehren. Die zweite Rede bei dem Gesammtbegräbnis zeichnet sich durch folgende Sätze aus: Dieser gemeinsame Tod ist es, der jedes Menschenherz erschüttert und der diesen Brandopfern ein gemeinsames Grab bereitet. Das Leben trennte sie von einander, der . Tod vereinigte sie, und verbunden im Tode soll die Erde zun, ewigen Frieden sie Alle aufnehmen. O möge nicht vergebens ein jäher Tod sie ereilt, ein gemeinsames Grab sie ausgenommen haben! Möge aus dem thränenfeuchten Staube, den diese Särge in sich bergen, und aus der gemeinsamen Erde, in welcher sie ruhen werden, der Baum des religiösen Friedens und der eonfessionellen Eintracht nicht blos im Tode, sondern auch im bewegten Leben emporschießen; möge unsere Stadt, wie sie musterhaft durch ihre Woltätigkeit ohne Unterschied der Confession ist, auch allen Städten und Staaten vom heutigen

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