Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 6 (1.6.1882)
- Date
- 1882-06-01
- Page
- Seite 124 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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124 bis 1410 an. Dieser Fürst, der überhaupt von den jüd. Geschichtschreibern jener Zeit als ein „frommer, weiser, einsichtsvoller, deniütiger und gottesfürchtiger Regent" ') bezeichnet wird, war den Juden nicht bloß ein kräftiger Beschützer — schon 1401 giebt er (ded. Bonn 10. Jan.) den Juden zu Worms, Speier und Landau, in welchen Städten also doch wieder Juden wohnten, einen Freiheitsbrief2), läßt durch Juden den Guldenpfennig und die halbe Judensteuer von den pfälzischen und Reichsjuden erheben^); er ordnete für sie sogar schon eine gewisse innere Organisation. Zu diesem Zwecke setzte er in einem R. Israel einen Oberrabbiner (Oberhochmeister) über alle Juden Deutschlands ein, damit sie nicht von Unberufenen, die sich als Hochmeister ausgeben, mit Unrecht in Bann gethan, oder zu Unrechten Abgaben angehalten werden. Aus letzterem Grunde wollte er auch keinen Christen iiber sie setzen, der ihre Rechte und Bedürfnisse nicht kenne 4 * 6). Es scheint jedoch, daß sich die Juden nicht allenthalben genanntem R. Israel unterordnen wollten. Denn in einein bald darauf erfolgenden Erlasse des Kaisers d. d. Alzei 24. Nov. 1407 wird allen Juden des Reichs wiederholt anbefohlen, den von ihm ernannten Oberhochmeister als den rechten Hochmeister zu halten, seinen Anordnungen nachzukommen und etwaige Beschwerden gegen ihn nur bei der Köuigl. Kammer vorzubringen. Ja der von einem anderen Hochmeister gegen ihn ausgesprochene Bann wird als nichtig erklärt^). Sv haben'wohl auch in der Pfalz überall wieder Juden zerstreut gelebt. In Landau scheint sich sogar nach und nach wieder eine bedeutende Geineinde gebildet zu haben. Denn schon 1460 soll ein Rabbiner von großem Rufe, Moses Minz, da gewirkt haben"). Aber die Plackereien haben nicht aufgehört. Schon 1517 ist tvieder nur von 10 jüdischen Familien die Rede, welche daselbst ausgenommen wurden. Bon diesen Plackereien legt folgende Geschichte einen traurigen Beweis ab. Der Verfasser der Urkundl. Geschichte der Stadt Landau, der sel. Pfarrer Lehmann von Nußdorf, der auch sonst Beweise von seiner vorurteilslosen Toleranz gab7), erzählt sie mit nachstehenden Worten: „Wie ungerecht die Juden in frühern Zeiten oft behandelt wurden, und wie man alles Mögliche hervorsuchte, um sich an ihnen zu rächen oder sie austreiben zu können, sehen wir an folgendein traurigen Vorfälle: Einem Bürger in Straßburg kam 24. Juli 1539 plötzlich sein Kind abhanden und sein Verdacht fiel auf eine Bettlerin, die einige Tage lang um sein Haus geschlichen sei und das Kind entwendet, entführt und den Juden in unserer Stadt (Landau) verkauft haben sollte. Es wurden deßhalb Nachforschungen dahier gehalten und drei Bürger sagten öffentlich aus, das Kind sei durch die hiesigen Israeliten umgebracht worden und sie hätten es schreien hören, ja einige behaupteten sogar, den Geruch von dem durch die Juden des Nachts verbrannten unschuldigen Schlachtopfer in ihren Häusern verspürt zu haben. Da nun nach Verlauf von einigen Tagen der Leichnam des fraglichen Kindes in einer Grube des elterlichen Hauses gefunden wurde und aber, wegen des auf die Landauer Juden gefallenen Verdachtes große Unruhe und Aufregung daselbst gegen sie herrschte, so daß, wenn die Obrigkeit und andere verständige Personen sich ihrer nicht angenommen hätten, ‘) David Gans in s, Chronik s. u. *) Wiener, Regesten, C. S 54. a) Mone, Zeitschrift 9, 279. 4) Glimel, Keg. Rup. p, 224. Lchaab, diplom Gesch d. Juden in Mainz. 6) Mone, Zeitschr. S. 295. “) Zunz, zur Gesch u. Lit S. 194. r) Vgl. s. Broschüre. Die Mündigkeitserklärung der Israeliten, Landau 1847.