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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-05-01 · Heft 5 (1.5.1882) · p. Seite 103

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 5 (1.5.1882)
Date
1882-05-01
Page
Seite 103 (sequence 7)
Language
German
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strafung des Bischofs Ruthart von Mainz bei der Rückkunft des Kaisers von Italien hervor. Der unglückliche, aber in feinen Entschließungen auch gegen die Juden gerechte Kaiser Heinrich I V. hielt 1098 ein strenges Gericht gegen denselben, da er auch mit den räuberischen Blutmenschen gemeinschaftliche Sache gemacht hatte 0- Außerdem hatten sich auch die Päpste bisher fast immer der verfolgten Juden angenommen. Schon Papst Jnnocenz IV. hatte eine Bulle erlassen und Gregor V. wiederholt, durch welche die Juden gegen den Vorwurf, daß sie für ihre Ostern Christenblut brauchen in Schutz genommen werden. Kaiser Rudolph I. bestätigt 1275 diese Bullen und fügt hinzu, daß sie in keiner Weise verurtheilt werden dürfen, außer wenn sie durch rechtmäßiges Zeugnis von Juden und Christen überführt werden Es verdient übrigens gleich bemerkt zu werden, daß derselbe Kaiser schon in einer Urkunde von 1291 d. d. 24. Juni den Burgmannen zu Landau die dem Reiche schuldigen Abgaben den Juden daselbst schenkte''.) Die Stadt war erst 1260 durch den kaiserlichen Landvogt Grafen Erich von Leiningen gegründet worden. Und bald hat sich hier eine bedeutende Gemeinde gebildet, die in den besten Verhältnissen mit der Bürgerschaft lebte. Denn in einer Urkunde von 1608, welche einen Schutzvertrag zwischen der Stadt und dem Bischof Sybot von Speier und dem Grafen Friedrich d. A. von Leiningen enthält, wird ausdrücklich bestimmt, daß auch die Juden in ihren Rechten und Freiheiten geschützt werden sollen '.) Die Stadt war es, welche in der damaligen gefahrvollen Zeit Schutz suchte; von ihr mußte also das Verlangen zur Aufnahme jener Klausel ausgegangen sein. Einen ähnlichen Vertrag mit derselben Klausel schloß die Stadt 1328 mit demselben Grafen Friedrich, wobei noch die weitere Klausel vorkommt, daß der gewählte Schutzherr, der Besitzer der mächtigen Madenburg, auch die Juden nicht höher schätzen dürfe, als dies unter seinem Vorgänger, dem Bischöfe Emich von Speier geschehen sei •'). Auch in Kaiserslautern müssen damals schon Juden gewohnt haben. Denn in einer Urkunde vom 8. Januar 1315 verzichtet Ludwig der Baier auf die Klage, welche die Bürger von Kaiserslautern gegen Worms wegen eines von dort in letztere Stadt übergesiedelten Juden hatten, wobei es sich um Beeinträchtigung des kaiserlichen Fiskus resp. desfallsige Beschwerung der Bürger von Kaiserslautern handelte"). Ludwig der Baier war eben einer der Fürsten, welcher den Juden überall Schutz gewährte. Als eine Rotte von aufgestachelten Bauern und niedrigem Gesindel unter der Führung zweier Brüder Armleder in blinder Wut mit der herzlosesten Grausamkeit die Juden niedermetzelten (1336—37) und sich sogar den Namen Judenschlächter gaben, da erließ der Kaiser an alle Ortsbehörden und auch an den Reichskanzler, den Erzbischof von Main), die dringendsten Befehle, die Juden zu schützen. Allein sie kamen zu spät, weil man wohl den Hetzereien zu lange freien Lauf gelassen. — Einen der Armleder ließ der Kaiser jedoch enthaupten, sobald er dessen habhaft wurde H. Leider vermochte der Kaiser nicht immer Hilfe zu leisten. Die immerwährenden Kriege mit seinen Feinden ringsumher und seine Händel mit den Päpsten lähmten seine Kraft. Aber bald brachen noch schrecklichere Tage über die armen Juden herein. Von den Ufern des Ganges verbreitete sich eine Pest über Asien und Europa, ähnlich 9 Orfela I, 485. Remling, Urkundl. Gcsch. der Abteien und Klöster in Rheinbaicrn 1, 24. 2) Lacomb, Urkundenbuch II. Nr. 309. •’) Reinting, Urkundenbnch, c. c. I, 294. 0 I. G Lehmann, Urkundliche Gesch. der Stadt Landau. S. 20. 6) l. l. S. 38. 6) Regest, v Wiener L. ’) Schudt, Jüd. Denkwürdigkeiten I. p. 455 ff.

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