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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-05-01 · Heft 5 (1.5.1882) · p. Seite 101

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 5 (1.5.1882)
Date
1882-05-01
Page
Seite 101 (sequence 5)
Language
German
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101 sandte und der Jude nach dem Tode seiner Begleiter vier Jahre lang allein der Vertreter des Kaisers war. Besonders mußte jenes am Rhein der Fall sein, und so begreifen wir die frühe Größe und Bedeutung der jüdischen Gemeinden in den rheinischen Städten, worunter auch unser Speier und vielleicht noch andere pfälzische Städte. Hat ja Carl der Große mit Vorliebe am Rhein gewohnt, in seinen großen Palästen zu Aachen und Ingelheim und war gewiß darauf bedacht, diese Gegend zur Blüte zu bringen, und den Rheinstrom durch reichen Verkehr zu beleben. Depping reiht an diese freie Stellung der Juden unter Carl dem Großen die treffende Bemerkung: „Nichts beweist besser die Möglichkeit, durch eine verständige Negierung gute Bürger aus den Juden zu machen, als ihre Ruhe unter diesem Kaiser des Occidents." „Da sie damals nicht verachtet waren, machten sie sich noch weniger selbstverächtlich. Wie viele Verbrechen würden erspart worden sein, wenn alle Souveräne die erhabene Politik Carls des Großen befolgt hätten?" Noch gesicherter und geachteter lebten die Juden unter Ludwig dem Frommen. Er duldete keinerlei Unrecht gegen sie. Sie waren nicht blos in ihren Bürgerrechten geschützt; sie genossen sogar Vorrechte vor dem geineinen Volke: sie durften nicht mit den nach den, Strafrecht üblichen Geißelhieben belegt werden, wenn nicht ihre eigenen Richter, die ihnen in Streitigkeiten unter sich zugestanden, sie ausgesprochen hatten. In streitigen Fällen zwischen Juden und Christen sollten sechs Schiedsrichter gewählt werden, drei Juden und drei Christen; wichtige Angelegenheiten sollten dem Kaiser selbst oder seinen Sendboten (miss! dominici) zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Juden durften auch nicht den grausamen Ordalien (Gottesgerichten) dirrch Feuer oder siedendes Wasser unterzogen werden. Sie genossen Freizügigkeit im ganzen Reiche *). Depping bemerkt hier: „Zu keiner andern Zeit haben sie so viel Ansehen, so viel Macht, soviel Freiheit genossen." Die Wochenmärkte wurden aus Rücksicht für die Juden nicht an Sabbathen abgehalten und auf Sonntag verlegt-i. Juden wurden zu Steuerpächtern ernannt. Ebenso wurden eigene Beamte mit dem Titel Judenmeister (magistri judaeorum) bestellt, um sie gegen Bedriickungen zu schützens). Der Grund dieser auffallenden Begünstigung der Juden unter einem so frommen, der Kirche treu ergebenen Kaiser mag wohl zum Teil auch in dem durch die Juden vermittelten Welthandel gelegen haben. Allein er erklärt nicht Alles. Wesentlich war es vielmehr auch bei ihm die Achtung vor den h. Schriften der Juden, vor ihnen selbst als „Nachkommen der Patriarchen, als'Kinder der Propheten." Besonders war es die Kaiserin Judith, die Tochter des baierischen Grafen Welf, welche von diesem Gedanken erfüllt war und ihm bei Hof Geltung zu verschaffen wußte.4) Es traten allerdings erbitterte Feinde gegen die Juden auf, an ihrer Spitze Bischof Agobard von Lyon, ein unruhiger ehrgeiziger Mann, der auch an der Verschwörung gegen den Kaiser und der Empörung seiner Söhne thätigen Anteil hatte, Feinde, die durch alle möglichen Lügen und Verläumdungen, sowie durch die Berufung auf frühere Coneilienbeschlüsse den Kaiser gegen die Juden einzu- ') Tie Quellen s. bei Depping u. Grätz. ") Grätz aus Agobart opera p. t!5. Mercata, quae in sabbatis solebant fieri, transnmtari praecceperant (missi regis, dicenteß hoc Christianorum utilitari propter diei dominici vacationem congruere ne sabbntismus eorum (Judaeorum) impediretur. 3) Agob 1. 1. 4; Agob L 1. Rhabanus Maur. bei Bouquet recueil 11, f 355.

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