Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1882)
- Date
- 1882-04-01
- Page
- Seite 82 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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82 nements jede Maßregel, die in ihren Kräften lag zurück, wodurch das Elend vergrößert wurde. Mit roher Logik, schlossen sie, daß, weil die Aufstände gegen Juden gerichtet seien, es keine Aufstände geben würde, wenn es keine Juden geben wurde. Demgemäß ersuchten sie die Gourvernements der Provinzen, Befehle für die Austreibung der Juden aus Orten zu veranlassen, in welchen sie kein gesetzliches Domizilrecht hätten. Es ist den Inden in Rußland nur gestattet, in 28 Provinzen des Landes zu wohnen, oft nur in gewissen Städten, und die Anzahl derjenigen, denen Erlaubnis zum Wohnen gegeben ist, ist wenigstens theoretisch beschränkt. Indessen sind diese barbarischen Gesetze in den letzten 20 Jahren außer Gewohnheit gekommen, und viele Juden wagten sich aus den engen, ihnen vorgeschriebenen Grenzen hinaus. Abgesehen von der allgemeinen Streitfrage, war es sicher ein herzloser Akt, das noch zu dem Elende der jüdischen Bevölkerung hinzuzufügen, in dem Momente, wo der Pöbel eifrigst die Neigung der Autoritäten betrachtete, um zu entdecken, wie >veit er straflos sein Werk treiben könne. Welches auch immer die Legalität der Maßregel sei, die Gelegenheit war für die Ausführung einer so harten Maßnahme ungeeignet, und macht die Korporationen, welche sie durchführten, zu Mitschuldigen mit den gesetzlosen Verfolgern der Juden. In Kiew, z. B. verordnete das Gouvernement sogar, bevor_ die Aufregung daselbst noch nicht ganz sich gelegt hatte, eine strenge Untersuchung über das Domizilrecht der Juden in dortiger Stadt an. Am 29. Juli bewirkte die strikte Ausführung dieses harten Reglementes, die Austreibung von 4000 Juden, und ganz kürzlich wurden neue Reglementes in Kiew erlassen, als auch in Odessa, welche noch mehr die Zahl der heimatberechtigten Juden einschränkte. Zu Liebcnthal, bei Odessa, vertrieb die Munieipalität, selbstverständlich mit Erlaubnis des Gouverneurs von Odessa, lr>—20 jüdische Familien, und belegte einen Jeden mit einer Strafe von 50 Rubeln, welcher nur eine Nacht einen Juden beherbergte. Bon Podolsk wurden 100 Familien vertrieben, während ganze Gegenden Podoliens ohne Schonung von den Juden geräumt werden mußten, die Städte Kromonitz, Dubno, Konstantin»»», Wladimir bethätigten sich am ineisten dabei. Mehr nach Osten hin vertrieb Charkow die Juden Anfangs August. In Orel, im Gouvernement gleichen Namens, fand die Austreibung kürzlich statt in ausgedehnter Weise und unter besonders grausainen Umständen. In dieser Stadt hatten bis jetzt 900 jüdische Faniilien, 5000 Seelen stark, in Frieden und Eintracht mit ihren Nachbarn gelebt. Bald, nach dem Ausbruche der Unruhen, gab der Gouverneur zu Orel Befehle, daß alle Juden bis zum 1. September die Stadtgrenze zu verlassen hätten. Als der Tag herankam, wurde ihnen eine weitere Gnade bis zum 25. Oktober bewilligt, und an dem letzten Tage fand sich die jüdische Congregation zum letzten Male in der Synagoge zusammen, entfernte nach thränenreichen Gebeten die heiligen Rollen, und verließ in trauernder Prozession die Stadt, welche, ihre Heimat gewesen war. Fast 400 von ihnen, besaßen indeß selbst die Reisemittel nicht, und wagten zu bleiben, um in der folgenden Nacht von der Polizei in den Schnee hinaus gestoßen zu werden. An andern Plätzen, wo kein legales Hindernis dem Verbleibe der Juden entgegengestellt werden konnte, wurden von den Autoritäten Petitionen abgesandt, welche um die Aufstellung aller Arten von Einschränkungen nachsuchten Sie ersuchten, den jüdischen Kornhandel einzuschränken, den Gymnasial- und Universitätsbesuch jüdischer Kinder zu beschränken, so ihre eigenen Klagen über den Mangel der Kultur bei Juden als thöricht hinstellend. Viele der Lokalkommissionen wollten die Juden am Halten der