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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-03-01 · Heft 3 (1.3.1882) · p. Seite 51

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 3 (1.3.1882)
Date
1882-03-01
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
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51 die Genesung des Körpers befördert wird. (Man vergleiche hierzu die Genesung des Königs Chiskija im B. Jesaja 38, 1—3.) Es darf daher wahre Religion nicht auf den Wunderglauben basirt sein, sondern auf die ewige Wahrheit ihrer Lehren über unser Verhältnis zu Gott und zur Menschheit, auf ihre ewig gültigen Gesetze der Tugend und Sittlichkeit. Die Wundertaten, von welchen die Bibel erzählt, mögen zur Zeit bei der noch im kindlichen Zustande befindlichen Menschheit zweckdienlich gewesen sein, um dieselbe fiir die Aufnahme wahrer Religions- und Morallehren desto empfänglicher zu machen. Für die spätere Nachkommenschaft verlieren sie jedoch diesen Zweck; da spätere Generationen vor allen Dingen an die überlieferten Wundergeschichten selbst blindlings glauben müßten, weil sie dieselben nicht miterlebten. Das mosaische Gesetz warnt daher (i. V. 13, 2—4. vgl. dm. 18, 20— 22) vor falschen Propheten, selbst wenn dieselben zur Bekräftigung ihrer falschen Belehrung scheinbare Wunder verrichten oder deren Verkündigung zufällig eintreffen. Die Erscheinungen des Aberglaubens sind mannigfaltig und wir wollen uns der Kürze halber hier auf zweierlei Haupterscheinungen desselben beschränken, auf Zauberei (Hexenglauben) und Wahrsagerei (Mantik). — Die Zauberei will die übersinnliche Macht gleichsam zwingen, sinnlichen Zwecken dienstbar zu sein; und zwar teils durch mündliche oder schriftliche Worte, wie dies die schon erwähnten Beschwörungen oder Amulette bewirken sollen, und teils durch gewisse Handlungen, wie z. B. mittelst sogenannter Zaubertränke, wodurch einem Menschen eine Leidenschaft — sei es Liebe oder Haß — eingeflößt werden soll. — Je sinnloser, desto mehr glaubte ehemals das unwissende Volk an die Zauberei; und so entstanden die Sagen von außerordentlichen Bauten und sonstigen großartigen Werken oder Erscheinungen, daß sie der angeblich leibliche Teufel ausgeführt habe, wie z. B. das Maüerwerk des sogenannten Pfahlgraben, welchen die alten Römer zum Schutze ihrer Heere und eroberten Besitzungen gegen die nicht unterjochten norddeutschen Volksstämme von Regensburg — an Ems vorbeiführend — bis Neuwied aufgeführt hatten, im Munde des Volkes die Teufelsmauer hieß.*) Der Glaube an die Zauberei hat bei den alten Völkern viel Unheil gestiftet; und wieviel unschuldig Menschenblut wurde bis in die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts durch die Hexenprozesse vergossen! Wurde ja noch vor 100 Jahren, nämlich 1780 zu Glarus in der Schweiz eine Hexe verbrannt. Vom 13. Jahrhundert an huldigte man jenem abscheulichen Aberglauben, daß die Hexen ein Bündnis mit dem Teufel zur Erlangung von Zauberkräften eingehen und es wurde zu ihrer Verurteilung ein Schreckensgericht (die Inquisition) eingeführt. In Deutschland begannen diese Hexenverfolguugen seit 1349 j. Zr., und es erschien der sogenannte Hexenhammer, das war eine gesetzliche Instruction, welche die Richter in ihrem diesfälli^en Verfahren förmlich unterwies. Erst nachdem Balthasar Becker und Christian Thomasius wider diesen Aberglauben geschrieben hatten, begann in Deutschland der Kampf gegen denselben; und so dauerte dieser Kampf bis über die Mitte des vorigen Jahrhunderts. Alles, was den Abergläubigen außergewöhnlich erschien, wie z. B. junge Mädchen, *) So gestaltete sich auch die norddeutsche Sage, daß die Hexen in der Walburgisnacht dem Teufel auf dem Blocksberg — d. i. der Brocken im Harzgebirge — einen Besuch abstatten. 5*

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