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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-02-01 · Heft 2 (1.2.1882) · p. Seite 38

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 2 (1.2.1882)
Date
1882-02-01
Page
Seite 38 (sequence 14)
Language
German
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38 Monats Tischri) ging ich nämlich, die Fürsprache eines beim Kaiser beliebten Hofmannes zu erbitten, ich stellte ihni meine überstandenen Leiden, meine gegenwärtige traurige Lage vor. Ich bat, nicht um Erlaß der fast unerschwinglichen Strafsumme, sondern um Aufhebung des Urteils, nach welchem ich zu keinem Rabbineramt gewählt werden sollte. Hierauf antwortete mir jener Beamte offen, wie folgt: Für die Geldstrafe habe ich nie gestimmt; die Absetzung vom Amte aber geschah auf meine Veranlassung, und zwar darum, weil mir hinterbracht worden ist, du habest dich vor dem Statthalter in Prag gerühmt, mich während deiner Anwesenheit in Wien, in gelehrten Unterhaltungen des Irrtums und der Unwissenheit überwiesen zu haben. Hierauf erwiederte ich: Er könne eben hieraus entnehmen, wie lügenhaft meine Widersacher verfahren. Die Zeit meiner Abreise von Wien nach Prag sei allgemein bekannt, um so mehr, da sie in einem Gefolge von zehn Wagen und zehn Mann Begleitung geschah. Es könne also erwiesen werden, daß ich^kurz vor dem Osterfeste von hier abgereist sei. Zu jener Zeit aber war der Statthalter in Prag bereits seit mehreren Monaten gestorben. Dieser Beweis ließ ifjn_ sein Unrecht einsehen; doch, meinte er, er könne in Betreff meiner Wiedereinsetzung in's Anit nichts thun; doch wolle er mich auf's kräftigste unterstützen, wenn ich irgend einen andern Nahrungszweig ergreifen wollte, bei dem ich meiner Wissenschaft obliegen könne. Als ich ihm jedoch entgegnete, daß ich mich um so weniger auf einen andern Erwerb legen könne, als ich von frühester Jugend an, mich ausschließlich mit der rabbinischen Gelehrsamkeit beschäftigt hätte, erwiederte er: es ständen ja außer Böhmen, noch andere Länder unter kaiserlicher Botmäßigkeit; ich möchte suchen, dort in irgend einer Gemeinde ein Unterkommen zu finden. Ich bemerkte dagegen, daß ich, verarmt, wie ich gegenwärtig sei, umsoweniger ein Rabbinat annehmen könnte, welches meine Subsistenz nicht genügend sichert. Er ermahnte mich zur Geduld und entlies mich". Obschon der geadelte Jakob Bassewi von Trenenburg, der seinetwegen große Geldopfer brachte, für ihn die Begnadigung erwirkte, ein Rabbineramt im deutschen Reich annehmen zu dürfen, verlies er dennoch 1631 das in Folge des dreißigjährigen Krieges verheerte und zerstörte Deutschland, und folgte eineni ehrenvollen Rufe als Oberrabbiner nach Niemrov in Podolien, wo er drei Jahre segensreich wirkte. Im Jahre 1634 wurde er von der Gemeinde Wladimir in Wolhynien zum Oberrabbiner ernannt. Allein auch hier zog er sich, seiner strengen Maßregeln wegen, die er gegen die damals in Polen üblich gewesene Käuflichkeit der Rabbinerstellen gebrauchte, viele Feinde zu, die ihn bei der Regierung verleumdeten. In Folge dessen, wurde er auf einige Zeit von seinem Amte suspendirt. Erst dann als die Behörde von seiner Unschuld auf's innigste überzeugt wurde, wurde er wieder in sein früheres Amt eingesetzt. Jin Jahre 1643 wurde er von der großen Gemeinde zu Krakau mit Acclamation zum Oberrabbiner ernannt. Nachdem er die schriftliche Vokation von dieser altehrwürdigen Gemeinde erhalten hatte, verließ er Wladimir und reiste mit seiner Familie nach Krakau, wo er Dienstag den 28. Marcheschwan anlangte. Am darauffolgenden Sabbat-Abend, versammelten sich die Vorsteher der Gemeinde in ihrem Locale in der alten Synagoge, um den Akt seiner Aufnahme zu vollziehen. Er selber schildert denselben in folgender Weise: Die drei obersten Gemeindebeamten mit den Gemeindedienern, holten mich mit Fakeln nach dem Gemeindehause ab, wo ich unter Glückwünschen meine Vokation empfing. Als ich nämlich

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