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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-02-01 · Heft 2 (1.2.1882) · p. Seite 37

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 2 (1.2.1882)
Date
1882-02-01
Page
Seite 37 (sequence 13)
Language
German
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37 Ämter er 28 Jahre lang würdevoll bekleidet hatte. Seiner hohen Gelehrsamkeit nnd seiner edlen Tugenden halber, wurde er im Monate Cheschwan 1625 von der Nikolsburger Gemeinde zum Rabbiner ernannt. Kaum hatte er dieses Rabbinat sechs Monate inne, als er von der Wiener Genieinde einen ehrenvollen Ruf erhielt. In Wien waren R. Josef nnd R. Gerson seine Rabbinatsassesoren. R. Lipmann besaß überdies ein ausgezeichnetes administratives Talent, und erwarb sich in Wien, wo er für die Genieinde ein treffliches, zweckentsprechendes Statut ausgearbeitet, die allgemeine Liebe und Hochachtung*). Zwei Jahre später 162?' wurde Heller von der Prager Gemeinde, der größten Gemeinde Deutschlands, zum Oberrabbiner gewählt. In dieser Gemeinde, wo damals arge Zerwürfnisse herrschten, mußte er, als amtirender Oberrabbiner, in der Commission, deren Aufgabe es war, die jährliche Kriegssteuer von 40,000 fl. unter die Prager Juden zu verteilen, als Vorsitzender fungiren. Dieses höchst schwierige und undankbare Amt, verschaffte ihm trotz seines biedern, reinen und edlen Charakters viele Gegner, welche ihn der Parteilichkeit zeihten und sich nicht entblödeten, ihn, der sein Amt in uneigennützigster Weise verwaltet hatte, aus Rache zu verleumden und beim Kaiser zu dennunciren, als hätte er in einer seinen Schriften die Würde der christlichen Religion verletzt. In Folge dieser lügenhaften Verleumdung erteilte der Kaiser dem Statthalter von Prag den Befehl, den Rabbiner Heller in Fesseln nach Wien bringen zu lassen. Dem Gemeindevorstande gelang es jedoch beim Statthalter durchzusetzen, daß Heller, der auch bei der Behörde in hohem Ansehen stand, nngefesselt und ohne Bewachung nach Wien reisen durfte. Nur mußte der Gemeindevorstand für ihn Bürgschaft leisten. In Wien angelangt, stellte er sich dem Kanzler vor, der ihn hart anfuhr, weil er in seinem' Werke verletzende Aeußerungen gegen die christliche Religion gebraucht hätte. Er ließ ihn sofort in den Kerker werfen, wo er bei den gemeinsten Verbrechern weilen mußte. Den Bemühungen der Wiener israel. Gemeinde gelang es jedoch, ihn wenigstens von dieser sauberen Gesellschaft zu befreien, und so wurde ihm bald ein eigenes Zinuner eingeräumt, wo er alle Bequemlichkeit hatte. Als nun Heller bei der Gerichtsverhandlung in Gegenwart der Commision, — die eingesetzt wurde, um zu constatiren, ob er die christlichen Religion gelästert hätte, - sich auf die glänzendste Weise verteidigt und von seiner Unschuld entsprechende Proben und Belege geliefert hatte, wurde das Urteil gefällt, das dahin lautete: Heller habe zwar den Tod verdient, allein der Kaiser habe sich entschlossen, Gnade walten zu lassen, daher die Todesstrafe in eine Geldstrafe verwandelt wurde. Man verlangte nämlich der Betrag von 12000 Thaler. Den Bemühungen der Juden war es aber denn doch gelungen, daß der Kaiser von dem hohen, unerschwinglichen Betrage von 12000 Thaler < nachließ und sich mit einem Lösegeld von 10000 Gulden begnügte, die in Ratenzahluiigeu entrichtet werden konnten. Nach vierzigtägiger Haft wurde er am 14. August 1629 in Freiheit gesetzt. Seine Feinde jedoch brachten es durch Verleumdungen dahin, daß er seines Prager Amtes, trotz erwiesener Unschuld verlustig erklärt wurde. In seiner Schrift „Megilat Eba" erzählt Heller selber: „Nach vielen Nachforschungen erfuhr ich die Ursache, durch welche alle meine Leiden herbeigeführt worden waren. Am Fasttage Gedalja (am dritten des *) Die prachtvolle, in monumentalen Style erbaute Synagoge, in der R. Lipmann Heller segensreich wirkte, wurde nach der 1670 erfolgten Vertreibung der Juden aus Wien in eine Kirche verwandelt. Es ist dies die jetzige Kirche zu St. Leopold in der Leopoldstadt.

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