Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-02-01 · Heft 2 (1.2.1882) · p. Seite 34

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 2 (1.2.1882)
Date
1882-02-01
Page
Seite 34 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2969669-2969684-2969687--0354-2970771
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

34 eilte Scheidung stattfinden. Die Hochzeitsfeier dauert eine ganze Woche. Von Sonntag an werden beim Gottesdienste Sprüche rezitirt, Lieder gesungen und Gebete gesprochen in Bezug auf die Hochzeit, Abends werden die Männer beim Bräutigam, die Frauen bei der Braut bewirtet. Allerlei Gaben werden herüber und hinüber getragen. Erst Freitag Abend wird die Braut ihrem Bräutigam zugeführt, nun ist sie sein Eheweib. Den Frauen sind alle Geschäfte innerhalb des Hauses überlassen, da die Männer den ganzen Tag in ihren Werkstätten sich befinden, wohin jedoch viele eine oder mehrere Frauen als Gehilfen mitnehmen. Die Frauen müssen früh vor Tagesanbruch aufstehen, Brod bereiten, backen und Kaffeekochen. Manche haben auch während des Tages Feldarbeit zu verrichten. Das Wasserholen, das eines der beschwerlichsten Geschäfte ist, da das Wasser oft eine Meile weit den Berg hinauf getragen werden muß, verrichten sie am liebsten, da sie in Prozession dahin ziehen und die Tagesneuigkeiten besprechen und sich Alles vom Herzen reden können was es beschwert. Daß bei dieser Stellung des Weibes Scheidungen sehr häufig an der Tagesordnung sind, läßt sich denken, Man macht dort nicht soviel Umstünde damit. Die Gemeindeschreiber haben die Formulare der Scheidebriefe vorrätig liegen, der Mann, der einen Scheidebrief braucht, läßt den für Namen und Datum frei gelassenen Raum ansfüllen, übergiebt ihn in Gegenwart von zwei Zeugen der Frau und die Scheidung ist vollzogen. Ihrer Einwilligung bedarf es dort nicht, denn daß eine solche nötig, ist erst von der Rabbinerversammlung zu Worms unter R. Gerschom im Jahre 1000 als Verordnung für die französischen und deutschen Gemeinden eingesetzt und hat im Oriente nie Geltung gehabt. Wenn wir dieses Bild, mit dem der europäischen Juden vergleichen, so werden wir zu der Einsicht gelangen, daß der europäische Staat, die bürgerliche Ordnung, das gesellige Wesen, mit einem Worte, daß die europäische Cultur den wohltätigsten Einfluß auf die Religion geübt hat. Wir werden es daher als religiöse Pflicht anzusehen haben das, was wir für das Judentum im Abendlande gewonnen haben, dem Judentume des Morgenlandes zuzuführen. Heschichtsvikder aus der nachtalmudifchen Zeit bis auf die Gegenwart (1300—1880). Nach den Quellen bearbeitet von vr. M. H. Friedländer. IK. Ooel tzerkks. Zu den angesehensten und nraßgebendsten rabbinischen Autoritäten des 17. Jahrhunderts gehört unstreitig R. Joel Serkes. Sein eigentlicher Familienname war Jofa. Der Name „Serkes" aber riihrt von dem Namen seiner Mutter her, die wahrscheinlich Sara oder Serka geheißen haben mochte*). Joel *) In früheren Jahrhunderten war es besonders in Polen üblich, daß man den Söhnen zur besonderen Bezeichnung den Namen der Mutter als Epitheton beigelegt hatte So z B Samuel Edels, gewöhnlich „Meyarscha" genannt, der die Rabbinate zu Posen, Lublin und Ostrog bekleidete und zum Talmud treffliche Novellen geschrieben hatte. Ferner Moses Ribkes, Verfasser des „Beer Hagolah," Josef Chaneles. Moses Hendeles u. a. m.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.