Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 2 (1.2.1882)
- Date
- 1882-02-01
- Page
- Seite 33 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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33 geltend. Jakob Saphir, der einen Pesach dort zubrachte, fand es auffallend, daß an dieseni Feste die ungesäuerten Brode täglich frisch gebacken werden. Er äußerte sein Bedenken dagegen, daß Leute welche die Gewissenhaftigkeit so weit treiben zu ihren ungesäuerten Broden nur Mehl zu vertuenden, das von der Ernte an unter Verwahrung genommen, den Frauen soviel Vertrauen schenken, beim Kneten und Backen der Brode so rasch zu Werke zu gehen, daß diese nicht in Säuerung geraten. Man erwiderte darauf, man habe es so seit ältesten Zeiten überkommen und würde eine Herabniinderung des Festgenusses darin erblicken, altgebackenes Brod zu essen, das man am Wochentage für ungenießbar hält. Wir haben nun noch einen Blick auf die wichtigste Skala der Cultur zu werfen, auf die Stellung des Weibes in der Gesellschaft. Wie steht es damit in Arabien? die heiße Natur des Orientalen scheint nun einmal so angelegt zu sein, daß sie dem Weibe ein großes Maß, ja ein Uebermaß von Liebe, aber ein viel zu geringes Maß von Recht zukommen lassen kann. Das Recht der vollen Persönlichkeit, der Selbständigkeit, der Unabhängigkeit nimmt im Oriente nur der Mann für sich in Anspruch, daß ein Weib es besitzen, behaupten könne, ist dort undenkbar. Tausendjähriges Herkonimen hat diese Ansicht zum Gesetz erhoben, in die für göttlich gehaltene Gesetzbücher hineingetragen und so durch Sitte und Lebensweise unerschütterlich gemacht. Polygamie ist im ganzen Oriente gesetzlich erlaubt und hat nur eine Schranke an der Unzulänglichkeit der Mittel. Der Koran gestattet jedem Moslem nur vier Frauen, und auch der Jude darf deren so viel heirathen als er will. Der arabische Jude macht von dieser Freiheit auch den ausgedehntesten Gebrauch. Er ist dazu zum Teil genötigt, weil er keine moslemische Dienstleute halten darf, und jüdische nicht halten kann. Ein glückliches, arg- und neidloses Familienleben ist aber nicht möglich, wenn mehrere Frauen nebeneinander auf die Gunst und die Leistungen eines Mannes gleichen Anspruch erheben, und noch weniger eine gute Erziehung der Kinder. Das Unrecht der Polygamie kann nur durch ein noch viel größres Unrecht ausführbar werden, durch das Niederhalten jedes Selbstbewustseins im Weibe. So werden sie denn auch wie eine Waare, und da sie eine lebendige Waare sind, niuß nian sagen, wie das Vieh gekauft und verkauft. Sie unterrichten lassen, hieße ihnen das Mittel der Selbstbefreinng in die Hand geben, sie emancipiren, man läßt sie also in Unwissenheit. — Die jüdischen Mädchen in Arabien wissen und lernen weiter Nichts, als was sie von ihren Müttern und sonst im Hause sehen und hören. Noch völlig unreif werden sie von ihrem Vater an den meistbietenden Mann verkauft und dessen Wille ist nun für sie Gesetz. Durch Gehorsam gegen dasselbe gewinnen sie ihren Lebensunterhalt, auch wohl der Eheherrn Gunst und manche Lebensfreude. Ungehorsam dagegen würde ihnen ohne Weiteres die Scheidung zuziehen und dann wären sie auf die Straße geworfen und dem Hungertode Preis gegeben. So verharrt denn das gesammte weibliche Geschlecht in Arabien in einem wahrhaft^thierischen Zustande. Keine Frau, kein Mädchen kann lesen oder schreiben, die Jüdinnen dürfen nicht einmal am öffentlichen Gottesdienste Teil nehmen. Es giebt nirgends eine Frauensynagoge. Sobald ein Mann über den Preis eines Mädchens init dein Vater einig geworden, giebt er ihr oder auch dem Vater die Traugabe, die auch dort gewöhnlich in einem Ring besteht. Sie bleibt daun noch einige Zeit zu Hause, bis zur Hochzeitsfeier. Wird die Partie inzwischen rückgängig, so muß schon