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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-01-01 · Heft 1 (1.1.1882) · p. Seite 9

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 1 (1.1.1882)
Date
1882-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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9 Es kann uns daher nicht wundern, wenn wir zur Zeit von Mohameds Auftreten als Prophet eine ganze Reihe jüdischer Stämme unter eignen Fürsten in Arabien finden, die sich von bett übrigen Arabern nur darin unterscheiden, daß sie im Gesetze Mosis den geoffenbarten Willen Gottes verehren. Mohamed bemüht sich zuerst sie zur Anerkennung seines Prophetentums zu gewinnen, als ihm dies nicht gelingt, führt er wiederholt Kriege gegen sie, worin viele umkommen, viele auswandern, die meisten aber sich in die unzugänglichem Gebiete Arabiens, gegen Hadramaut und Ras el Hadhin zurückziehen. Dort sollen noch bedeutende Landschaften von Juden bewohnt und beherrscht werden, ohne daß es ihren Glaubensgenossen in den zugänglichen Gebieten gelungen ist, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen. Der Reisende Jacob Saphir, durch die sagenhafteil Berichte seiner Gastfreunde neugierig gemacht, lvollte sie aussuchen, mußte aber der Gefahren einer Wüstenreise wegen sein Vorhaben aufgeben. Er theilt aber Manches mit von dem, was man ihm erzählte, über die Bne-Musa (Mosissöhne) über Rechabiten und über die verloren geglaubten Söhne des Zehnstämmereichs, frischt bei dieser Gelegenheit auch das schon im Talmud lSynhedrin 65b) und anderwärts produzirte Märchen wieder auf von den Bewohnern einer Insel im Flusse Sambatjon, der sechs Tage Steine auswirft und am siebenten ruht. Er glaubt zwar nicht daran, druckt aber doch einen Brief ab, den ihm König Achitub nach Jerusalem geschrieben haben soll. Eine Fälschung, von der man nur nicht weiß, wer ihr Urheber ist. Die Juden in den zugänglichen Theilen Arabiens, Hedschas, Aemen und Nedschd leben nicht nur in Abhängigkeit von den herschenden Moslemen, sondern habeil die allergrößte Zurücksetzung und von Zeit zu Zeit auch Verfolgungen zu erdulden. Das Gebiet der heiligen Städte dürfen sie bei Todesstrafe nicht betreten. Dieses Gesetz, welches noch von Mohamed selbst herrührt, gilt freilich auch für Christen, wird aber oft umgangen und mancher Jude hält in der Nähe Mekkas seine Kaffeeschenke, weil dieser oder jener Jmani seiner bedarf, als Vermittler oder Geldwechsler. Zu Pferde darf ein Jude niemals sitzen, zu Esel nur ausnahmsweise und in Gegenwart von Moslemen muß er absteigen. Ein Moslem grüßt niemals einen Juden zuerst, und wenn er des Juden Gruß erwidert, so wird das als große Herablassung gerühmt. Kein Moslem darf bei Todesstrafe im Dienste eines Juden stehen, dagegen sind Juden sehr häufig im Dienste der Moslemen als Goldschmiede, Waffenschmiede, Schießpulver- und Tabaksfabrikanten, auch als Ärzte. Die Wohnstätten der Juden liegen immer zusanimen und von denen der Moslemen getrennt. Da die Städte größtenteils auf Bergen liegen, so befindet sich die Judenstadt meist auf einem gegenüberliegenden Berge. Ihre* Häuser dürfen nicht wie die der Moslemen aus Steinen, sondern nur aus Lehm, Rohr und Hirsenstroh erbaut sein. Die im Thale befindlichen Brunnen sind zwar gemeinschaftlich, doch dürfen die Juden nur zu bestimmten Stunden ihr Wasser holen. Die Kramläden und Werkstätten der Juden befinden sich dagegen immer in der Moslemenstadt, sind gewöhnlich niedrige, steinerne Gewölbe in und um die Stadtmauer. Die Inhaber tragen ihre Maaren, ihr Arbeitsmaterial und ihre Werkzeuge, sogar Ambos und Blasebalg jeden Morgen dahin und nehmen sie jeden Abend wieder mit nach Hause, wobei sich nur Wenige der Esel be-

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