Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1881)
- Date
- 1881-12-01
- Page
- Seite 278 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2969669-2969670-2969683--0295-2970705- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
278 Im Buche Esther steht es, da spricht Haman mit wenigen, vielsagenden Worteu aus, was seitdem in tausenden und abertausende« Hetzschriften weitläufig auseinandergesetzt, wiederholt, und in immer neuen Wendungen dargelegt ist: Da ist ein Volk, einzeln, zerstreut und abgesondert zwischen den Völkern in allen Landen deines Reichs; ihre Gesetze sind andre als die unser»: die Gesetze des Königs üben sie nicht, der König hat von ihnen keinen Vortheil. Ist es dem König genehm, so werde seine Vernichtung angeordnet und ich verspreche der königlichen Schatzkanimer 10,000 Kikar Silber (26 bis 64 Millionen Mark) zuzuführen. Das ist in unnachahnilichem Lakonismus der Grundtext, wie ihn die Judengegner seit 2000 Jahren bearbeiten. Tacitus, der sich die kindischen Mährchen über Juden aufbinden ließ und sie mit allem Ernst erzählte, der von der Vehrehrung eines Schweines im Tempel zu Jerusalem fabelt, dem Judaeoruni mors absnrdus sordidusqiie -— dem die Gebräuche der Juden thöricht und schmutzig erscheinen — hat gleichwohl sein schlimmstes, so oft irrthümlich auf die Juden bezogenes Wort: odium generis humani nicht auf die Juden, sondern auf die aus dem Judenthum hervorgegangenen Christen bezogen. Aber dieser Haß des Menschengeschlechts ist den Jude» in reichen« Maße zu Theil geworden. Wenn das Wort beßtgehaßt einen Sinn hat, die Juden haben ihn empfunden. Ein jüdischer Ausdruck lautet Sinass ehinom — Haß umsonst, grundloser Haß. Er paßt auf die Juden selbst. Warum bilden sie -- auch in ««nseren erleuchteten Tagen — den Gegenstand der Anfeindungen und Angriffe? Ein Grund, ein vollwiegender, durchschlagender liegt nicht vor. Die Juden sind in Deutschland gleichberechtigt. Sie sind kraft - des Gesetzes befugt, einzutreten in den Wettkampf der bürgerlichen Arbeit, theilzunehmen an allen gemeinsamen Angelegenheiten der Gemeinde, der Heimath, des Vaterlandes: mitzurathen und mitzuthaten ist ihre Pflicht wie ihr Recht. Und dennoch werden „in. einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise" — ich spreche mit den Worten des Strafgesetzbuchs § 160 — verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen'einander öffentlich angereizt, wenn jene Hetzschriften alle Unbill auf die Juden wälzen und ihnen die staatsbürgerlichen, ja bürgerlichen Rechte absprechen. Dennoch suchen — um mit den Worten des Strafgesetzbuchs 8 186 fortzufahren — jene Schriften die Juden verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ihren Credit und ihr Fortkommen zu gefährden. An den Schaufenstern der Buchläden hängen diese Judenhetzschriften wie Lockinittel aus, ja man scheut sich nicht die Reklame mit der stehenden Aufschrift: Zur Judenfrage offen zuzugestehen. Eine Judenfrage hat es gegeben, so lange die Gleichberechtigung der Juden in Frage war. Seit sie gesetzlich anerkannt, ist jede Jnfragestelluirg dieses ihres Rechts gleichzeitig eine Gesetzesverletzung, eine Widerrechtlichkeit. Es ist ein Vorgehen auf der schiefen Ebene, die mit dem Gesetz gegen die Socialdeniokratie geschaffen worden. Das erste Ausnahmegesetz verlockt zu einem zweiten. Aber freilich, die danach gelüsten, sind von socialdemokratischen Ideen schlimmster Art erfüllt. Denn was Anders liegt diesen Hetzschriften zu Grunde als der Klassenhaß und der Klassenneid? Wohl ist jeder berechtigt, auf Lücken und Mängel in den Gesetzen und