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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1881-11-01 · Heft 11 (1.11.1881) · p. Seite 268

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
1 (1881)
Issue
Heft 11 (1.11.1881)
Date
1881-11-01
Page
Seite 268 (sequence 20)
Language
German
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268 Sprache, man dürfe kein frevelhaftes Spiel mit dem Heiligsten und Theuersten treiben lassen, dem Volke nicht das gefährliche Beispiel geben, daß man ungestraft an einem Orte als Muselmann, am anderen als Jude leben könne. Sie hoben als besonders erschwerend hervor,^ wie wenig erkenntlich sich Maimuni dem ehrenwerthen Moischa gegeniiber, der ihm und seiner ganzen Familie edelmüthig das Leben geschenkt, gezeigt habe. Viele Tausende von Juden lebten in Nordafrika wie in Marokko schon beinahe ein halbes Jahrhundert unter der Maske des Islam in ewiger Verstellung lind Heuchelei, und es sei ein offenes Geheimniß, daß sie zu Hause als Judeii lind öffentlich als Muhamedaner auftreten. Es stände aber lediglich in des Verklagten Hand, einem Zustande, der sie zu Trug und Täuschung nöthige, durch feilten weitreichenden Einfluß bei den Stammesgenossen ein Ende zu machen, wemt er nämlich, statt sie imnterfort von Neuem in ihrer Widerspenstigkeit zu bestärken und sie hoffnungslos ans bessere Zeit zu vertrösten, ihnen nahe legte, daß man auch in Muhamed's Religion fromm leben, edel denken und mildthätig handeln könne. Der Islam sei doch unbedingt eine höhere Stufe, als das Judenthum und Maimuni wäre die geeignetste Persönlichkeit dazu seine Glaubensgenossen auf diese Stufe zu erheben. Jedenfalls müsse es aber als sträflicher Mißbrauch jeder Religion scharf geahndet werden, wenn Einer an diesem Orte den Islam und am anderen das Judenthum bekenne. Maimuni hielt dem entgegen, daß ihn schon die vielen Trugschlüsse in der Anklage freisprechen sollten. Hier sei nicht der Ort, darüber abzustimmen, welche Religion, die jüdische oder die muhamedanische, eine höhere Stufe der Gottesverehrung bilde. Jeder halte naturgemäß seine Religion für die erhabenere. Jedenfalls müsse er die falsche Behauptung Jbn—Moischa's zurückweisen, die ihm vorwerfe, er sei Muhamedaner gewesen. Wie könnte er denn als solcher so bedeutend, wie der Ankläger es darstelle, auf die Juden einwirken, die doch in wichtigen Religionssachen nur einem Bekenner ihres Glaubens Vertrauen und Gehör schenken würden? In Wirklichkeit wäre er stets Jude gewesen. Abdulmumen's blinder Fanatismus glaube, man könne mit Religionen spielen, über Nacht eine andere annehmen und die frühere wie ein altes Kleid oblegen. Der Rabbi zu Fostat schilderte dann die jammervolle Lage seiner Brüder im Reiche der Almohaden in grellen Farben, wie sie schon so lange duldeten und litten und wie sie dennoch ausharren wollten bis zum Anbruche eines freundlicheren Tages, da ihnen die Sonne der Freiheit aus den dunklen Wolken hervorstrahlen und man allgemein die Beeinträchtigung der freien Religionsübung als einen schändlichen Eingriff in eines Volkes unantastbares Heiligthum verdammen würde. Er schätze sich jetzt glücklich, nicht mehr mit zwiespältigem Herzen Gott anbeten zu müssen, sondern unter einem Seepter leben zu dürfen, wo eine so grausame und herzlose Knechtung des Gewissens für widersinnig gehalten werde. Nach eingehender Berathung mit seinen Beisitzern erklärte Alfadhel Jbn- Moischa's Anklage als nichtig und hinfällig, da eine Religion, die man unter Androhung des Todes nothgedrungen üben müsse, keineswegs als solche zu betrachten sei, zu der man sich aus innerster Ueberzeugung bekannt habe. Da könne von Abfall durchaus keine Rede sein. Saladin habe erst vor Kurzem auf Fürbitte Maimunis eine ähnliche Zwangslage in Jeinen gemildert, in seinen Staaten gebe es keine solche Halbmuhamedaner, weil da jeder unbehelligt seinem Glauben leben könne. Das ganze Wirken und Streben des Angeklagten, seine Schriften, Sendschreiben und Verordnungen ließen überdies klar erkennen, daß er niemals

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