Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1881)
- Date
- 1881-11-01
- Page
- Seite 258 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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258 ausüben, um mehr zu erhalten. In der That täuschte sich der Reichshofrat nicht. Das Mandat vom 28. Jnly übte die gewünschte Wirkung. Eine Abschrift desselben wurde dem in Wien anwesenden Syndieus Ginder übergeben und dieser erklärte sofort am 28 Jnly an dem Tage, an welchen er das Mandat erhielt fl. 20,000 zu zahlen u. z. fl. 8000 sogleich fl. 6000 zur nächste» Herbstmesse und die letzten fl. 6000 die folgende Ostermesse. Nun löste sich die Angelegenheit in eitel Wolgefallen auf. Noch vom selben Tage 28 July datirt die Declaratio caesarea itnper. reluitionis der Judenbetreffends in welche der Kaiser erklärt er habe sich von den ihm gewordenen Mittheilungen aufklären lassen „daß nun und ins künftig zu ewigen Zeiten weder von uns noch von unsere Nachkommen an dem Reich röm. Kaiser oder Könige die in Anno 1372 vor Carl IV an die Stadt Frankfurt verkaufte wenig oder viel noch alldort itzo oder ins künftig dahin kommende Juden nimmer mehr abgelöst an Uns oder Unsere Nachkommen zurückgefordert sondern das damalige ausgedingte Pactum hiermit gänzlich aufgehebt, zernichtet, die sämtlich in Frankfurt vorhandenen Inden hingegen, sie seien voin römischen Kaiser erkauft oder,sure statu« anfgenommen, oder sonst in andern Wege an die Ltadt gekommen der gemelten gemeinen Stadt Frankfurt unablässig und unansprüchig Eigenthum und als Leibsangehörige Hindersassen sein und bleiben sollen . . . ." Gegen dieses kaiserliche Mandat erhoben 16. Sept. die Vorsteher der Juden (Michael zum goldenen Hirschen, Moses zum Damm, Hirsch zum Reiher, Calman zum roten Löwen, Calman zum Falken, Moses Zuuz, Mayer Isaaks, Calman zum Knobloch, David zum Schiff, Schmuel zum Roß und Löser zum Ochsen) Bedenken und zwar gegen den Ausdruck „Leibesangehörige", und in der That fanden dieselben Berücksichtigung. Es erfolgte am 28. Oct. 1685 eine „anderweite kaiserl. Erklärung" in welcher es hieß: „und ob auch gleich aus ungenügsamen Ursachen einige den Juden uachtheilig scheinende Wort Vorkommen, als daß sie Leibesangehörige wären re. wogegen uns nunmehr vorkommt daß die Juden zu Frankfurt von undenklichen Jahren und bis auf die heutige Stund von keiner Leibeigenschaft wissen, sondern frei und ungehindert sind zu ziehen wohin sie wollen und ihre Söhne und Töchter ohne alles Bedenken anderen Orten frei zu verheiraten und so hat daher das gebrauchte Wort nur in puncto reluitionis Bedeutung und kann auch nicht anders aus- und gemißdeutet werden." Und damit hatte die Sache ihren Abschluß. Die Juden entrichteten der Stadt Frankfurt ihre Steuer und gabelt dem Kaiser die Kronstener, jährlich fl. 400 und den goldenen Opferpfennig und außerdem äona gratuita, wenn sich die Gelegenheit dazu bot. Jur Geschichte des Judenhasses von Emil Lehmann, Rechtsanwalt in Dresden. Wenn dereinst die glücklichen Zeiten gekommen sein werden, in denen kein Culturkampf, sondern Cultur, keine Religivnsstreitigkeiten, sondern Religiosität herrschen werden — Zeiten die unsere Ahnen messiauische nannten — dann wird ein späterer Geschichtsschreiber melden: im Jahre 100 nach der Geburt Nathan des Weisen ward in Deutschland eine literarische Judenversolgung unternommen,