Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1881)
- Date
- 1881-11-01
- Page
- Seite 256 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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256 gebeten rc. Hierauf schickte der Rat der Stadt Frankfurt seinen Syndicus Georg Fabricius nach Wien. Dieser bot in einer vertraulichen Verhandlung dem Secretär Freiherr von Menshengen zwei halbe Cartaunen, deren Wert er auf 10,000 Reichsthaler veranschlagte als Beitrag zur Türkenhilfe an. Menshengen erstattete hierüber, 6. Mai 1685, dem Kaiser Bericht und schlug ihm vor, von dem Syndicus statt der 10,000 Thaler die doppelte Summe zu verlangen, und erst wenn diese verweigert werden sollte, so sei Baron Lintzing von Frankfurt abzuberufen. Was jedoch die Juden betrifft, so möge der Kaiser von einer extraordinären Steuer absehen, da sie so viel bestritten wird. Hingegen verlange man von ihnen ein Darlehen, welches nach keiner Seite hin präjudizirt und zu demselben Resultate führt. In ähnlicher Weise sei mau auch in früherer Zeit zuletzt 1660 mit Erfolg vorgegangeu. Hierauf reseribirte der Kaiser eigenhändig: „Ich thue mich mit diesem Gutachten coufirmiren und soll auch darüber mitt der Statt Frankfurth Syndieo gehandelt werden." Die Juden jedoch sahen sich vorläufig außer Stande ein Darlehen zu machen. Wir lassen aus der betrefsendcu Zuschrift an den Rat folgende Sätze folgen: „Wie wohl nun vnß und gesampter Judenschaft nichts lieberes sein würde als daß wir mit dgl. Anleihe angesonueuer Maßen au Händen gehen könnten. _ Alldieweilen aber Ew. Hochadcl gestr. hcrl wohlfürs. und hochweis der Judenschafft armselige Zustandt ob denen schon sie vormahls pr> Colkctationis bey deroselben von Vnß vbergebenen Vuterthänigeu Rcmonstrationsschriften von selbsten der genüge nach bekannt und mit grundt der Wahrheit vorgestellt worden wie arniselig und elendig die nieisten alhier wohnenden Juden bey dieser Nahrung und geldtlosen Zeiten auch gäntzlich darniederliegenden gewerbschaften sich ausbringen und kümmerlich sich so viel erwerben können, daß sie äußersten ohnentbehrlichen lebensunterhalt sich und der Ihrigen davon schaffen können, die Gemeinde auch an sich selbsten dermaßen mit schulden und vielen anderen beschwehrungen behaftet ist, daß sie dieselbe beynahc weder rath noch hülff genugsamb aufzubringen vermag, wie dann die gründliche Wahrheit ist, daß dasjenige vorgeschoffcne stückh gelt, womit allerhöchst gedachter Ihrer kays. M. bey dem hier vormahl vorgewesenen französischen Krieg aufs gdst. Vermittlung weyland Churfürst Damian HartardtS zu Mayntz höchseligsten Gedächtnis wir zu gehors. bezeigung Vnserer allerunterth. Devotion damahls au Händen gegangen und als ein Gratuitum inhalts derwegen ausgestellten bescheinigung erlegen haben lassen, war damahls anderweitig aus schwehres iuteresse erborgt und' bis dato annoch damit genug zu thun haben, daß wir die darob jährl. erscheinenden Interesse ausrichten wollen, geschweige daß wir ein anderweitige Summe sollen ausbringen und vorschießen können; so werden wir geztvungen und treibt Bns unser eußerst armseliger Zustand hierzu, es sowohl gegen hochbesagte Ihre frey. Exc. Herrn Baron von Lintzing als auch gegen Ew. hochadel. Gestr. herrl. Wohlfürs. und Hochweißl. daß diesfalls an Bus beschehenen Amunthens halber nothweudiger weiß mit schuldigen gebührenden l-ospovt in aller Vnterthänigkeit entschuldigen muffen Jnmaßen hieranff an Etv. Hochadel Gestr. Herrl. wohlfürs. und hochweisl. Vnßere wahrhafte Eutschultiguug seiner freyh. Exl. durch die Herrn Deputirten dahin hinterbringen zu lassen, daß Sie dieselbe für suffieient annemen und von Vns in Vngnade nicht auffnehmeu mögte, alß wir Vnß solcher gestalt zu entschuldigen gemüssiget seyn." In einer Denkschrift von Seiten der Juden über ihr Rechtsverhältniß,