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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1881-11-01 · Heft 11 (1.11.1881) · p. Seite 255

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
1 (1881)
Issue
Heft 11 (1.11.1881)
Date
1881-11-01
Page
Seite 255 (sequence 7)
Language
German
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255 kein Macht noch Krafft haben, wehr es auch daß Mier oder Vnßer Nachkommen ahn dem Reich die Juden von Bnßerm und deß Reichß borgern zu Ffordt oder Ihre Nachkommen lassen, man die dann loß wehren, so sollen zween Monat sitzen vor uns und unßeren Nachkommen ahn dem Reich oder einem Jeglichen von Unßerß wegen ahn geleidt gudt und unbeschedigt wer es auch daß gar nicht wolt, daß die Judten von tats wegen abgingen oder verderbet oder erschlagen werde oder weckgefürdt, es were oder teuer wovon Es keine dovon sollen Mir oder Vnßer Nachkommen an dem Reich oder Jemandts von Vnßertwegen Vnßer und des Reichß Borgern und stadt zu Ffordt oder Ihr Nachkoinmen besampt und besonders Niemer zugesprochen werden, Noch sie gierig wenig Noch an sie Nit fordern, bau sie solche Vnßer und des reichs Bürger zu Ffordt oder Ihre Nachkommen sollen an derselben Judengut greyffeu au Ihr Eigen an Ihr arb Ihr liegendt an Ihr fahrend odrr fließend wo sie das zu finden besucht oder vhn besucht und soll daß gut ver Eissern verkauften oder versetzen wie sie megen oder wollen also fordt und also viel, daß sie Ihr gelt mit Nahmen 15200 Pfund Heller gute Wehrung auffgehoben und eingenommen die vor Mier Ihnen die Judten un Ihr gut verpfendet und versetzt haben blieben der ist darüber dasselbe die Bürgermeister wehr zu der Zeit Bürgermeister seyndt zu Ffordt und uns dem Reich behalten und daß sollen Mier Ihnen trauen glauben auch sollen und wollen mir Vnßer Nachkommen Ihm Reich dieselbe Judten die jetzund zu Ff. seindt oder darnach hien zu kommen schirmen und schützen Ihr leib Ihr gut besampt und besonder und sie behalten bei alle Ihren Rechten freiheiten und gewohnheyten alß sie und Ihre Eltern von Alterß her kommen seindt ohne alle gefehrte und die voir wollen und gebieten Mier besunderen Vnßeren laut sackten der jetzund laut faet ist in der weder da (Vertrauen) oder wehr zu der Zeiten laut fact wehre, und alle andern und des Reichß hulden und unßere königliche guadt daß dieselben Vnßern Borger und statt zu Ffordt und die Judten die Mier in verpfendt und versetzt haben besampt und besunder von vnßer und des reichs wegen schirmen und schützen und daß sie niemand leidige oder betriebe oder schedige an Ihrem leib an Ihrem gut und wehre In darüber dieße vnßer guadt überfahre, und sie schehtige ahn Ihrem leib oder ahn Ihrem gut der viel in Vnßer und deß Reichß Ungnadt auch heyssen und gebieten Mir den Borgern dero statt vorgenannten Ff. besampt und besunder bey vnßern und deß Reichß gnaden, wer es daß Ihnen her wehre die Borger und die statt die Judten darieber beschwehrt und gewalt und Vhngnadt ahn sie oder ahn Ihr gut legen wollen, daß sie darwider sein und daß wehre alß sie vor sie kommen und mege ohne alle gefehrte vnd deten (nethen) sie nicht Ebes, darwieder und wiederfiihre da Jemandt Ebet es wehr wehr es wehr, daß theten sie an vnßer gebot und heyssen und solet darohn, Ihren zu Recht oder zu Antwort stehen und wollen und sollen Mier und Vnßern Nachkommen ahn dem Reich sie daß vor antworden und Junen der zuhalten sei die June daß nit ist aller die vorgeschrieben Stück und jegliches befunden geloben mir mit vnßern treyen uud vnßern königl. Gnaden steht und vest zu halten und mir oder unßer Nachkommen ahm Reich oder Jemandt von Vnßertwegen sei daran nicht zu hindern in keiner Weiß ahn alle arglist und gefehrte. Mit Vrkund' deß brieffs versiegelt mit Vnß. kais. in und geben zu Ff. nach Ehr. Geb. 1349 I. Dunestag nach Joh. Bapt. Vnß Reichs Ihn trieten Jahr. Das königl. Jnsiegel Vhn vorstht Ihm gehl Wachs gedruckt ingehangt." Es wurde nun hin- und hergeschrieben, gedroht, und andererseits wieder

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