Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1881)
- Date
- 1881-11-01
- Page
- Seite 251 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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251 sechs reichsten Vorsteher der Juden, welche die Fähigkeit dazu haben, alle Einkünfte, mögen sie Namen haben, welche immer, fleißigst collectriren und behalten, bis der Kaiser darüber entschieden haben wird, dieses werde das beste Mittel sein, den Magistrat zu seiner Pflicht zurückzuführen, denn thatsächlich haben die Juden, wenn auch widerrechtlich dem Magistrat die Türkensteuer bereits bezahlt. Am 25. Oct. wurden wieder die Juden zum Reichshofrate vorgeladen. Bei Kaiserlicher Strafe und Ungnade wurde ihnen befohlen, deutlicher mit der Sprache herauszurücken, als sie es bisher gethan. Die Juden antworteten jedoch, daß sie ohne Vorwissen des Rates, der ihre Vorgesetzte Obrigkeit, dem sie in Eidespflicht zugethan seien, nichts aussagen dürfen. Hierauf fragte Baron Lintzing, ob der Magistrat ihnen verboten habe die Fragen zu beantworten. Die Juden verneinten diese Frage, doch erklärten sie ohne Vorwissen des Magistrates nichts thun zu können. Hierauf redete ihnen Baron Lintzing ins Gewissen und stellte ihnen vor, es sei wohl nicht unbillig, wenn sie den: Rate gehorchen, sie sollten jedoch bedenken, daß der Kaiser ihr Oberhaupt sei, daß sie von ihm die Privilegien haben und daher von ihm abhängen. Falls sie in ihrer Widerspenstigkeit verharren, so würden sie wieder ausgeschafft und ihre Privilegien ihnen genommen werden. Es handele sich überdies um eine Angelegenheit, in welcher ihnen der Magistrat weder gebieten noch verbieten könne. Sollten sich die Juden dennoch weigern, so werde man sie auf das Heftigste anklagen und mit gehöriger Strafe gegen sie Vorgehen und durch scharfe Mittel zur wahren Beschaffenheit der Verhältnisse gelange». Die Inden aber beharrten bei ihrer Weigerung. Am 31. Oct. standen wieder Delegirte des Rates vor dem Reichshofrat und es wurde ihnen nahe gelegt die Juden zu veranlassen, auf die an sie gestellten Fragen zu antworten. Die Delegirten bemerkten jedoch, das sei eine bloße Ausrede der Juden. Die Juden verstehen nicht gut die Fragen und weigern sich deshalb zu antworten. Man möge ihnen die Fragen schriftlich zustellen, und sie werden gewiß keinen Anstand nehmen, dieselben zu beantworten. Selbstverständlich erfolgte diese Aussage nur, um den Juden die Antwort nach genauer Ueberlegung in die Feder zu dictiren. Es war also ein gegenseitiges Jntriguenspiel. In einem Bericht Lintzings vom 4. Nov. an den Kaiser ergeht er sich des Weiteren über das inzwischen Vorgefallene. Er hält die Berechtigung Juden aufzunehmen, die die Stadt Frankfurt geltend machte, in dem gegebenen Falle nicht für anwendbar. Im Diario Historioo Frankfurts heißt es, daß ihnen von Carl IV. die ganze damalige Judenschaft um 15 700 Pfund Heller versetzt und verpfändet worden rmd daher auch wieder einzulösen sei. Ein Pfund Heller zu 17 Alben und eine Albe zu 8 Pfennige gerechnet, betrug daher die Summe im Ganzen fl. 8613 20 kr. *). Man habe auch stets die Juden als kaiserliches Kammergut betrachtet. Thatsächlich wurde im Jahre 1616 am Thore der Judengasse der große kaiserliche Adler aufgehängt, woraus ebenfalls hervorgeht, daß die Juden dem Kaiser gehören. Lintzing bestreitet übrigens nicht, daß sich die Dinge in der Praxis anders verhalten haben, und daß der Magistrat in seiner Gebahrung in Verlegenheit käme, wenn die Juden von ihm „weggerissen" würden. Am 29. Dec. wurden die eiugelangten Schriftstücke Lintzings vom Kaiser erledigt. Der Kaiser verwirft nicht alle vorgebrachten Argumente. Hingegen *) Unwillkührlich denkt man an das Wort des Profeten: Umsonst verkauft. 21*