Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1881)
- Date
- 1881-11-01
- Page
- Seite 250 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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250 sei auch keine Einlösung der Juden mehr vorgekommen. Aber selbst wenn von einem Wiederkaufe die "Rede sein könnte, so könnte es sich doch nur uni jene wenigen Juden handeln, die von Carl IV. verkauft wurden, von denen Niemand mehr vorhanden und deren Nachkommen sich nicht erforschen lassen. Carl IV. selbst habe überdies die Juden darauf hingewiesen, alle Beschwerden vor den Rat zu bringen. Als Maximilian I. int Jahre 1495 den dritten Pfennig an den Grafen von Nassau übertragen wollte und später auch besondere Steuern ausschrieb, remonstrirte der Magistrat dagegen und es wurden alle Forderungen fallen gelassen. Die Bürgerschaft wäre auch nicht in der Lage, die onera imperirii zu tragen, wenn ihr die Steuern der Juden entzogen würden. Thatsächlich wurden auch die Juden seit vierthalb hundert Jahren ausschließlich von der Stadt mit Steuern belegt und betrachteten die Juden stets den Rat als ihre ordentliche Obrigkeit. Es wäre auch bei der kiimmerlichen Lage, in welcher sich die Juden befinden, nicht möglich, sie in doppelter Weise zu beschweren, da sie gar oft mit den Steuern, die sie der Stadt zu leisten haben im Rückstand sind. Über dieses letzte Moment sprachen sich die Inden in einer Zuschrift an den kaiserl. Gesandten folgendermaßen aus: „Da leider Gott bei diesen schlechten Zeiten bei den allermeisten sich das Vermögen nicht einmal dahin erstreckt, daß sie die mediate Beschwerungen ertragen können, oder da sie dieselben endlichen mit Ach und Weh herbeibringen, solches an ihrer Leibesnotdurst, Essen, Trinken und Kleidung wie stadtkundig ist abbrechen und so kümmerlich leben müssen, daß es einen Stein erbarmen möchte und öffters ein unvernünftiges Vieh besseres Tractement hat, als ein solcher verarmter Jude zu seiner Lebens Unterhaltung herbeibringen kann." Indem die Juden sich auf früher erhaltene Privilegien beriefen, wiesen sie insbesondere darauf hin, daß man im Jahre 1661, also nicht lange Zeit zuvor von ihnen ebenfalls Türkensteuer verlangte, von welcher jedoch nachdem sie ihre Einwendungen erhoben hatten, abgelassen wurde. Da ihnen fast alle Nahrungswege verschlossen seien, würde es ihnen auch unmöglich irgendwie zu einem Vermögen zu gelangen. Lintzing wurde jedoch in seinen Bestrebungen nicht müde. Er wollte das Recht der Stadt Frankfurt auf die Inden nach wie vor nur in Bezug auf die ordinäre Steuer nicht aber betreffs der extraordinären Steuern gelten lassen. Am 16. Oct. 1684 erschienen wieder in Folge einer Aufforderung Delegirte der Stadt vor ihm u. z. der regierende ältere Bürgermeister von Stallburg, Shndicus Schuster und Bender v. Bieuenthal. Der Schreibereien wurden so viel, daß Lintzing einen besonderen Seeretär, den Actuar Jeremias Most anstellen mußte. Die Delegation der Stadt brachte kein neues Moment vor, aber sie legte wiederholt dem Reichshofrat die Armut der Juden an's Herz und bat dieses Moment zu berücksichtigen. Lintzing jedoch beharrte bei seiner Meinung und in dem Berichte an den Kaiser vom 21. Oct. schrieb er, er sei des Dafürhaltens, daß die Sache durch keinen andern und kürzeren Weg abznschneiden und der Magistrat zur raison und Begreifung zu bringen sei, als wenn der Kaiser „scharpfe" Mandate Poenalia an die hiesige Judenschaft bei Bedrohung des abziehenden Schutzes, bei Ausschaffung der gesammten Juden, bei Confiscirnng von Haab und Gütern ergehen lassen, in welcher den Juden befohlen würde fernerhin dein Magistrate nicht den geringsten Heller weder "oi-dinari noch extraordinari zu contribuiren bis entweder der Wiederkauf perfect oder der Magistrat sich in einer andern Weise mit dem Kaiser verglichen haben würde. Um aber in der Zwischenzeit nicht die Einkünfte zu verlieren, wäre ein ferneres Mandat zu erlassen, daß die