Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1881)
- Date
- 1881-11-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2969669-2969670-2969682--0265-2970674- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Hox»lÄ-MMkiisrlmMcliH onai§blaite^ zni Belehrung über dal-, Tiitbi’iiÜ)um für Gebildete aller Consessioncn. Organ des Mendelssohtt-Vereins in Frankfurt a. LN. Herausgegeben voll Dr. Adolf Brüll. Abonnementspreis Mk. 6 per Jahr. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Postanstalten des Inmit) Auslandes. 1. Jahrgang. Frankfurt a. M., den 1. November 1881. Nummer 11. I > Jur Geschichte der Juden in AranKfurl a. W. Die Sürkensteuer.*1 Bon G. Wolf. II. Doch nicht blos die Juden, auch die Stadt Frankfurt hatte sich ihrer Haut zu wehren, da sie selbstverständlich nicht um die Steuern kommen wollte, welche ihr die Juden bezahlten und sie überdies klug genug war, daran zu denken, die Jllden auch steuerfähig zu erhalten. Der Rat der Stadt Frankfurt antwortete daher auf das Verlangen Lintzings: Es habe in Frankfurt zweierlei Juden gegeben, welche 1872 von Earl dem IV. an die Stadt verkauft wurden, nämlich kaiserliche, welche derselben seit 1345 nex pignoris verhaftet waren und andere, welche 1358 von dem Erzstuhle Mainz an die Stadt verkauft lvurden. Zu diesen kam noch eine dritte Gattung, welche jure status recepti an die Stadt gekommen. Da nur die ersten von Earl IV. verkauft lvurden, so konnte auch nur von diesen und nicht von sämmttichen Juden die Rede sein. Dieses Factum sei auch beiläufig 313 Jahre bestanden, ohne daß irgend ein Widerspruch dagegen erhoben worden wäre und wurde es auch stets confirmirt. Als Kaiser Ferdinand 11. die Juden wieder an sich lösen wollte, machte ihm der Senat dagegen Vorstellungen und er ließ von dem Vorhaben ab. Um so weniger könne jetzt die Rede davon sein, nachdem die Stadt selbst das Recht Inden aufzunehmen hat, welches beim Abschluß des westfälischen Friedens neuerdings bekräftigt ward**!. Seit dem bezeichneten Friedensschluß *) Vgl. Monatsblätter S. 18. **) Thatsächlich ließ der Rat Ende des 16. Jahrhunderts, nachdem die Juden sich verniehrt hatten auf seine Koste» auf dem Wallgraben für die Juden Häuser erbauen.