Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1881)
- Date
- 1881-07-01
- Page
- Seite 163 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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163 aufgehört zu brüllen, noch ists keine Freude zu sehen und zu hören, wie — das Wortspiel drängt sich uns auf — wie der Leumund mit der jüdischen Solidarität verfährt.' Nicht mit der überströmenden und wohl auch überflüssigen Kraft eines Simson wird das Ungethüm der Verkennung und der Unbilligkeit erlegt. Langsam, wie diese sich angesammelt, zergeht sie auch und fließt sie auseinander. Kann nun aber der Satz: „Alle Israeliten sind für einander Bürgen" auch wirklich uns fördern? Ist er zum sittlichen Hebel für die Erziehung der großen Massen geeignet? Ich verneine diese Fragen. Vernunftgemäß, aber auch—wie wir gesehen, der jüdischen Lehre gemäß, — besteht eine Solidarität nur innerhalb der Grenzen des Einflusses, der Macht. Heutzutage aber übt in unseren deutschen Landen kein innerhalb des Judenthums und der Judenheit Stehender auf einen andern innerhalb derselben Verhältnisse Stehenden irgend welchen Einfluß, und hat Keiner über den Andern irgend welche Macht in Folge der Gleichheit des Bekenntnisses oder der Einheit der Abstammung. Wir haben gottlob kein Sonderrecht mehr und keine Sondermacht; weder die Rabbiner, noch die Aeltesten der Gemeinde verfügen über irgend ein Mittel der Zucht, welches aus dem Rahmen der öffentlichen Meinung und der allgenieinen Beurtheilung herausträte, an der sie mit jedem Andern den gleichen und selben Antheil haben. Mit den Ghettis, mit der rabbinischen Gerichtsbarkeit, mit der Macht der Parnasim, die bistveilen um so viel mehr nach unten hin eine Allmacht hatte werden wollen, je mehr sie nach oben hin eine Ohnmacht gewesen war, mit alledem ist jede einigermaßen berechtigte Grundlage für die Solidarität der Juden geschwunden. Wozu nun einen Satz in die großen Kreise Hineinrufen, der heutzutage nur verwirren kann, einen Satz, der in seinem wörtlichen Verstände nicht frei ist vom Beigeschmack des Fatums und leicht den Glauben erwecken kann, die innerhalb des Judenthums geboren sind, seien durch unerkennbare Gewalt, wie mit Ketten aneinander gefesselt, statt, daß wir sagen müßten und wohl auch sagen wollen, frei solle das Band geknüpft werden, welches die Glieder des Glaubensbundes mit einander verbinde, und jedes Geschlecht in Israel sei dazu berufen, in freier Einmüthigkeit den Bundesschluß der Väter mit Gott und vor Gott zu erneuern? Alle können nur dann für jeden Einen sich verbürgen, wenn jeder Eine mit Naturnothwendigkcit stets auf Alle Rücksicht nimnit, oder, wenn in allen Einzelnen der Sinn der Untervrdung unter höhere Gesammtinteressen so sehr erstarkt ist, daß die freie Gesetzlichkeit Aller die Stelle der Naturnothwendigkeit einnehmen könnte. Zu solcher Erstarkung des gesetzlichen Sinnes aber und zu solcher Unterordnung unter höhere sitttliche Forderungen führt die sogenannte Gesellschaftsethik bei weitem nicht so sicher und so unmittelbar, wie die Jndividual-Ethik und die Religion. Sehen wir doch, daß eine sittlich so unverdorbene, nur etwas zur Leichtlebigkeit seiner Zeit hinweigende Natur, wie die des Horaz aus der Erkenntniß, wie der Einzelne in der Masse eine Ziffer sei, nicht etwa folgert, daß nun Jeder bestrebt sein müsse, seine Person zu einer möglichst vollwerthigen Ziffer zu machen, sondern vielmehr, daß Jeder darauf los vom Baume des Lebens so viel pflücke, wie auf ihn komme, wenn er ruft: Nos numerus sumus, fruges consumere nati.1) Und wie sollte sich gar erst erwarten lassen, daß ein Sünder von Hang >) Epist., 1. Buch, 2, Vers 27.