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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1881-07-01 · Heft 7 (1.7.1881) · p. Seite 160

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
1 (1881)
Issue
Heft 7 (1.7.1881)
Date
1881-07-01
Page
Seite 160 (sequence 8)
Language
German
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160 üchkeit des Glaubensbundes dadurch zu erhöhen geglaubt, daß sie sie extensiv vermehrten, indem sie die Väter, die in der Wüste mit Gott einen Bund schlossen — nach dem Ausdrucke jener Zeit: die sechsmalhunderttausend Auszügler aus Mizraim — die Verpflichtung übernehmen lassen, nicht nur Jeden für sich, sondern Alle für Alle, dariiber zu wachen, daß alle Worte der Lehre erfüllt blieben, eine Verpflichtung, die dann stillschweigend Erbe der Gemeinde Jakobs blieb?) Von da war es nur noch ein Schritt, den Satz so zu formulieren, wie er einmal im Sifra, zweimal im babylonischen Talmud, öfter in den Midraschim uns entgegentritt: Kol Jisrael arebim ze baze. Eine juridische Formel mußte sich aber auch eine juridische Behandlungsweise gefallen lassen. Und so erfährt denn unser Satz im Talmud sofort bei seiner Erwähnung seine Correetur und Umprägung dahin, daß wer die Autorität und die Macht besaß, Unrecht zu steuern, es aber unterließ, dafür zur Rechenschaft gezogen werde. Das war nun allerdings ein Satz, der aus dem biblischen Gebote: „Weise Deinen Genossen zurecht, auf daß Du nicht um seinetwillen Sünde auf Dich nehmest," wie LXX und Targnm schon Lev. Cap. 19, V. 17 verstanden und verdolmetscht haben, hervorging; ein Satz, der ebenso vor dem Forum des Rechtsbewußtseins, wie vor dem der Bibel bestehen kann. Der Satz von der Solidarität wird demnach beschränkt auf die Grenzen des Einflusses?) In dieser Beschränkung und Begrenzung, nicht aber mit dem Wortlaut: „Kol Jisrael u. s. w." ist der Gedanke von der Solidarität in den Codex des Maimonides") ausgenommen worden. Ueberhaupt beherrscht der Wortlaut: Kol Jisrael arebim ze baze merkwürdig wenig das jüdische Schriftthum, namentlich das des Mittelalters. Man sucht ihn vergeblich in Schriften, wo wir Moderne ihn bestimmt erwartet hätten. Nicht selten findet man in Midraschim selbst den entgegengesetzten Gedanken vertreten, daß nur Beamtete, nicht aber Private für das zur Verantwortung gezogen werden, was in ihrem Umkreise vorgeht.4) Also schon im Midrasch steht er nicht unbestritten da, und weder Saadia, noch Bachja b. Pekuda, noch Jehuda Halevi, noch auch Maimonides fühnn in ihren tonangebenden religionsphilosophischen Werken ihn an. Die geonäische, die afrikanisch-spanische Halachisten-Schnle hat kaum eine, die francogermanische nur zwei bis drei Halachoth von geringem Belange mit dem Wortlaut: Kol Jisrael u. s. w. in Beziehung und Verbindung gebracht?) Am meisten würdigt ihn — fast im Sinne seiner modernen Anwendung — R. Jehuda, der Fromme aus Regensburg, der in den 1138 Nunnnern seines „Buches der Frommen" ihn dreimal'') anführt. Es ist das derselbe tolerante Ethiker des Judenthums, von dem auch folgende, in gewissem Sinne hierher gehörigen Dicta angeführt werden mögen: Wenn Jemand einen Andersgläubigen ini Begriffe sieht zu sündigen, wehre ers, wenn er die Macht dazu hat; sandte Gott doch einst Propheten Jona nach Ninive, um dessen Bewohner zu reuiger Umkehr zu bewegen?) „Wie die Sitten ihrer nichtjüdischen Umgebung, so sind meistenorts auch die Sitten der Juden?)" R. Levi b. Chabib, Oberrabbiner zu Jerusalem in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts gelangt in seinem Gutachten Nr- 77 vom ') Bgl. Sota Babli 37b und die entsprechende Stelle im Jeruschalmi und der Tossesta und Sanhedrin 43b in Raschi s. v. „ad." — -) Bgl nebst den bereits angeführten Stellen aus Sanh. und Schebuol noch 6 abbat 54b und 55a, 3) Hilchot Deot 6, 7. — 4) Bgl Schemot Rabba, sect. 27 — Schoch. Tob. Ps. 8 und Jalknt Mischte Nr. 938. - 5) Bgl. Pachad Jizchak s. v. Kol Jisrael. - «) Nr. 93, 233 und Ml. - 7) Nr. 1124. - «) Nr. 1101. Bgl. Zunz, Zur Gesch. u. Literatur, Art. Sitteulehrer, reprvducirt in Ges. Schriften I. S. 66 u. 67.

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