Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1881)
- Date
- 1881-07-01
- Page
- Seite 158 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Im Verborgenen liegen unsichtbar die Fäden, welche den nach freier Entschließung handelnden einzelnen Menschen an die Gesammtheit knüpfen, geheim ist das Maaß des Antheils und der Mitschuld der Gesellschaft an That und Wandel ihrer einzelnen Glieder. In jedem Falle dieses Maaß zu finden und zur Grundlage eines. Gerichts, eines Urtheils über die Gesammtheit zu machen, das steht — nach biblischer Lehre — bei Gott und nur bei ihm, dem alles Verborgene offenbar ist. Er zieht je nach dem Maaße der Mitschuld größere oder kleinere Kreise zur Rechenschaft, je nach dem Grade der Verantwortlichkeit, zur Verantwortung; der Erdenrichter dagegen, dem nur das Offenkundige und klar zu Tage Liegende zur Beurtheilung anheimgegeben werden kann, muß stets den Bannkreis der Verantwortlichkeit aufs Engste ziehen, der Mensch muß durchaus die Schuld und die Schuldigen individualisiren. Für den Strafrichter gilt unabweichlich die Norm: „Nicht sollen Väter um Kinder, und nicht Kinder um Väter, sondern ein Jeder nur um seiner Sünde willen soll getödtet werden."') Und dein moralischen Urtheil des Menschen ist ein Vorbild und Beispiel gegeben in Moses und Aarons Gebet nach der Empörung Korah's und nach der Androhung Gottes, aus diesem Anlasse die ganze Gemeinde zu vernichten: „Gott, Herr der Geister in allem Fleische, soll, wenn ein Mann gesündigt, die ganze Gemeinde der Zorn treffen?" Also nehmen edelsinnige Fürbitter unseres Volkes Stellung zur Frage von der Solidarität nach der Seite der Mitschuld, sie, mit denen die Entwicklung des Gemeinwesens begann, und beim Untergange des ersten judäischen Reiches ruft der Psycholog unter den Propheten, Ezechiel, wie kurz vor ihm sein älterer Zeitgenosse Jeremia: „Die Seele nur, die sündigt, geht dem Tode entgegen.'") Gegenüber solchen normgebenden Aeußerungen zu Anfang und zu Ende des ersten Gotlesstaates kann eine vereinzelte, abweichende Stimme, wie sie besonders in Josua's) sich vernehmbar macht, nicht in Betracht kommen oder muß aus der Besonderheit der Zeitverhültnisse erklärt werden. An eine factische und förmliche Mitschuld der Gesammtheit an den Sünden der Einzelnen wurde also in den religiös-schöpferischen Zeiten Israels nicht geglaubt; aber gleichwohl wird man erwarten dürfen, daß ein für Heiligkeit und Weihe so empfängliches ünd empfindliches Gemeinwesen, das stets mit seinem göttlichen Horte sich versöhnt, sich Eins wissen wollte, in seinen Gefühlen sich unsicher, sich in gewissem Grade sühnebedürftig müsse angesehen haben, wenn in seiner Mitte ein Verbrechen war' verübt worden, dessen Thäter nicht ermittelt werden konnte, und wo demnach die Gerechtigkeit ihres Sühneamtes nicht hatte walten können. So heißt es im 5. Buche Moses Cap. 21, daß, wenn ein Erschlagener auf dem Felde wäre gefunden worden, ohne daß der Mörder bekannt sei, die Aeltesten der nächsten Stadt, also die locale Behörde, nebst den levitischen Priestern, also der oberstgerichtlichen Landesbehörde, unter bestimmten Ceremonieen eine Art Sühne vollbringen solle, wobei die Ortsbehörde zu rufen habe: „Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gesehen," und die Priester zu beten: „Vergieb deinem Volke Israel, das Du erlöst hast, o Herr, und gied nicht unschuldiges Blut in Deines Volkes Israel Mitte!" Die Mischua in Sota (9, 6) bemerkt hierzu: Wem könnte es denn in ') Deut. 24, 16. — y Rum. 16, 22. — a) Ezech. 18, 3. Bergt, auch Jerem. 31, 29. — 4) Josua 7, 11 und 22, 18 und 20.