Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 7 (1.7.1881)
- Date
- 1881-07-01
- Page
- Seite 155 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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155 gleichwohl halte ich, wie Sie aus der Formulirung meines Themas gemerkt haben dürften, den Satz: „Alle Israeliten sind Bürger für einander" und vollends wie die Alliance Isra^lide Universelle auf ihren Berichten den Satz: „Kol Jisrael n. s. w." überträgt: „Alle Israeliten sind für einander verantwortlich" nicht für ebenso berechtigt, wie er heutzutage geläufig ist oder in Umlauf gesetzt wird. Meine Bedenken wurzeln sämnitlich und lediglich in Gesichtspunkten, die jüdische Lehre und jüdisches Leben, innerhalb deren ich stets mich bewege, mir an die Hand geben, keines in Gesichtspunkten der Nützlichkeit, wie etwa der Augenblick sie mir könnte eingegeben haben. Dem Gedanken der jüdischen Solidarität in solcher Unbegrenztheit fehlt neben der begrifflichen Berechtigung nichts Geringeres, als wie die Biblicität, wie schon im Talmud') richtig erkannt worden ist, wo denn auch der Satz dahin berichtigt wird, daß die Verantwortlichkeit auf diejenigen zu beschränken sei, die in ihrer Macht hatten Unrecht oder Unheil vorzubeugen, es aber unterlassen haben; eine Correctur, die wesentlich ist, und ohne welche inan fürderhin den Satz nicht mehr aussprechen dürfte. Eine juridische Formel kann überhaupt nicht als eine glückliche und passende betrachtet werden, um die Wechselbeziehung des Einzelnen zur Gesammtheit, welche mehr vom Gemüthe, als wie vom Verstände erfaßt werden kann und muß, anschaulich darzustellen. Nur in Bildern und Tropen findet diese Wechselbeziehung ihre entsprechende Darstellung. Etwas Poesie ist dieser unentbehrlich, selbst ein Zusatz von Mystik ihr nicht schädlich. Eine juridische Formulirung dagegen fordert die Kritik heraus, die der Gedanke nicht bestehen kann. Je mehr aber der Satz „Kol Jisrael u. s. tu." als Ausdruck des Gedankens von der Solidarität in den Vordergrund gerückt wird, desto inehr treten durch ihn schönere und berechtigtere in den Hintergrund. Auch ist selbst die Idee von der Solidarität nach unserem Dafürhalten beiweiteni nicht die höchste ethische Idee, die im Judenthum lebt und zu leben verdient. Für die Einwirkung auf die großen Kreise aber gilt dasselbe, was von den Lese- und Lehrbüchern in der Pädagogik gilt. Das beste ist eben gut genug. Ebenso ist für die Masienerziehung die höchste Idee eben hoch genug. Dies in Kürze die Momente, die nunmehr ihre ausführlichere Darlegung und Begründung erfahren sollen. Das Subject unseres Satzes: Alle Israeliten oder All-Israel' ist nach Begriff und Ausdruck der heiligen Schrift sehr geläufig. „Haus Jakobs", „Haus Israels", „Gemeinde Jakobs", „Gemeinde Israels" und schlechtweg „die Gemeinde" : alle diese in der Bibel so häufig wiederkehrenden Bezeichnungen zeugen dafür, daß das Volk Israel der engsten Zusammengehörigkeit aller seiner Glieder sich sehr wohl bewußt war. Wenig geläufig dagegen, ja ziemlich fremd ist dem biblichen Gedankengute der Prädicatsbegriff unseres Satzes, der Begriff einer persönlichen Verbürgung. Nur die Erzählung des ersten Buches Moses von Jehudas Verbürgung für Benjamin2) erinnert an ein Sichverbürgen in unserem Sinne; dagegen das pentateuchische Gesetz, so oft es auch gebietet, dem in seinen Vermögensverhältnissen Wankenden aufzuhelfen, zu leihen und zu schenken, und ob es auch verbietet, etwas als Pfandobjeet zu nehmen, wessen der Schuldner zu seinem Unterhalt' oder zu. seinein Lager bedürfen könnte; das Gesetz, welches 4 ') Sanhedrin 27b und Schebuoth 39a und b. — -) Genes. 43, 9 u 44, 32. 13*