Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1881)
- Date
- 1881-05-01
- Page
- Seite 115 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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115 fremdartig ist, so stört das die Freude über die gefundene Perle nicht. So ist Humanität ein religiöser Begriff, sofern man den Gottesgeist in allen Menschen anerkennt; er ist, in Abhängigkeit davon, auch ein sittlicher Begriff, sofern man dem Andersgläubigen zutraut, daß er mit seiner Gotteskraft gerade so gut Sittlichkeit zu erzeugen fähig sei und den Willen habe, wie das Subject der Humanität selbst. Was bedeutet also: Humanität ausüben? Es bedeutet, den Andersgläubigen sich gleich achten auf Grund der Anerkennung auch seines Strebens nach Frömmigkeit und Sittlichkeit. Es bedeutet, den Fremdgläubigen als Genossen des Einen Gottesreichs ansehen und als einen Bruder lieben. „Die Vernunftwahrheiten," sagt Mendelssohn,^) „wollen wir inehr als brüderlich theilen; wir wollen sie wie das Licht der Sonne gemeinschaftlich genießen. Die Weisheit kennt ein allgemeines Vaterland, eine allgemeine Religion." Und Lessing? „Hat von Euch Jeder seinen Ring vom Vater: „So glaube Jeder sicher seinen Ring den echten!" Denn es ist „Gewiß, daß er Euch alle Drei geliebt, „Und gleich geliebt"^). So heißt Humanität üben gegen Andersgläubige so viel als sie sich gleich achten ini Vertrauen auf ihre religiös sittliche Kraft. Humanität in der Sittlichkeit würde, wie ersichtlich, correspondireu mit Gleichberechtigung in der Rechtssphäre des Staats. Das Sachgemäße ist, daß die Humanität die Gleichberechtigung erzeugt und dauernd und immer wieder zur Thatsache macht. Es erhebt sich noch die Frage, wo die Grenze der Humanität ist; ob man stets human sein müsse, einerlei gegen wen, oder nicht. In Einem Sinne giebt es von vornherein keine Grenze der Humanität. So wenig wie Jemand, der Menschcnantlitz trägt, jemals sein Gewissen vollständig und durchaus zu Asche verkohlen lassen kann: so wenig ist es erlaubt, auch dem abergläubischsten und unsittlichsten Gottesdiener den in ihm latenten Funken des heiligen Geistes abzusprechen und ihn einfach zu verdanimen und zu den geistig Todten zu werfen. Vertrauen in die oft langsam, aber immer sicher arbeitende Gotteskraft in jedem Menschen ist sittliche Pflicht, und in diesem Sinne ist es die Gleichachtung des Andern init mir „im Spiegel der Ewigkeit", was in jedem Augenblicke gefordert werden muß. — Aber freilich ist es ein Unterschied, ob Jemand schon jetzt fromm und sittlich ist, oder ob er beides erst künftig werden kann, von beiden erst in der Zukunft Proben ablegen kann. Auch ein Kind, einen ebenfalls noch unentwickelten Menschen, stelle ich factisch nicht mir gleich, wie sehr auch ich in ihm dieselbe Kraft anerkenne wie in mir. Auch einen thatsächlich dauernd unsittlich lebenden Glaubensgenossen setze ich nicht auf dieselbe Stufe wie mich, wenn ich überzeugt sein darf, daß ich Sittlichkeit zusammenhängend anstrebe. So ist es denn auch ein ander Ding, Vertrauen und Hoffnung zu nähren in Beziehung auf einen Andersgläubigen, wie die thatsüchliche Freude zu fühlen über die an ihm schon jetzt spürbare Vollkommenheit. Daher scheint die Gleichachtung der Humanitäteine Grenze zu haben an dauernder Unsittlichkeit des Andersgläubigen, besonders an Heuchelei und Glaubenshochmuth. Vor allen Dingen da, wo verdammende Selbstzufriedenheit und träger 5-) Phädon, Einltg., gegen Ende. — M) Nathan, III, 7; Werke, III, 113.