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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1881-05-01 · Heft 5 (1.5.1881) · p. Seite 113

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
1 (1881)
Issue
Heft 5 (1.5.1881)
Date
1881-05-01
Page
Seite 113 (sequence 9)
Language
German
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113 ein unsittlicher Begriff; daher muß er aus dem bestehenden Rechte gestrichen werden. — Doch nicht zu eilig! Es ist von „Duldung" eines Hebels die Rede. Wer etwas duldet, der empfindet das Geduldete zwar als ein Uebel, aber nicht als ein vollkommnes Nebel; sonst würde er es eben nicht mehr dulden, sondern abweisen. Etwas Gutes, und wäre es noch so wenig, wird doch auch in dem Nebel vorausgesetzt, und zwar deshalb, weil man es duldet. Welches ist dies kleinere Gute in dem geduldeten fremden Glauben? Es kann nichts Anderes sein als eben jener allgemeine Inhalt aller Religiosität, die Liebe zu Gott und den Menschen. Aber ist denn das klein? ein geringes Gut? Die vom Staat bevorrechtigte Kirchengcmeinschaft erkennt im fremden Glauben eigentlich gar kein, der privilegirende Staat doch wenigstens ein kleines Gut an. Götze nannte die eigene Erfahrung und das eigene Gefühl des Ehristcn von seiner Religion einen strohernen Schild"). Der Patriarch im Nathan nennt den Verunftglauben keinen Glauben"). Das heißt ja aber eine totale Verkehrung des Sachverhalts! Freilich. Jndeß, wenn der Mensch zur Herrschaft kommt, so pflegt er manches Verkehrte zu thun. So wollen wir Klage nnd Wunsch vorläufig unterdrücken und Klarheit der Erkenntniß zu gewinnen suchen. — Wir hatten gefunden: Wer Toleranz übt, legt den Hauptwerth in der Religion ans die Besonderheiten derselben (z. B. Staaten christlicher bevorrechtigter Kirchen auf die Lehre von der Gottheit Christi, oder, allgemeiner, wie der Hauptpastor Götze, auf die lutherischen Glaubensbekenntnisse als den undurchdringlichsten Schild des Glaubens überhaupt"); eben deshalb sicht er vor allen Dingen nach den Besonderheiten der fremden Religion als nach der Hauptsache; er erkennt sie natürlich als Abweichungen von den Besonderheiten seiner eigenen Religion, und darum ist ihm die fremde Religionsart verhaßt. Nützlichkeitsgründc bewegen ihn, nachzusehen, ob nicht wenigstens etwas Gutes in der anderen Glaubensform stecke; er findet als solch kleines Gut den allgemeinen Inhalt jeder Religion auch in jener enthalten und hält widerstrebend denselben für hinreichend, den andern Glauben zu dulden. — Und welches ist nun der Inhalt dieser Duldung? was geschieht nun? Durch wen? Also durch den Staat zunächst! Was der Staat thut, wenn er Duldung ausübt? Er läßt die Andersgläubigen nicht tobten, nicht berauben, nicht beschimpfen, legt ihnen aber natürlich die Pflicht auf, sich davon ebenfalls zu enthalten. So wäre der Inhalt der Toleranz nur ein negativer? Doch nicht. Es liegt auch etwas Positives darin: der Staat schützt die Andersgläubigen vor Gewaltthätigkeiten und vor Beschinipfungen und Beleidigungen. Er gibt ihnen ferner das Recht des eigenen Gottesdienstes, des öffentlichen oder nur des privaten, und das der Aeußerung ihrer Ueberzeugung und das, danach zu handeln, soweit es nicht dem Staatsgejetz zuwiderläuft. — Nur hat er immer die Grenze der Toleranz im Sinn: er giebt den Andersgläubigen nicht so viele Rechte als der bevorzugten Kirche, als der privilegirten Religionsgemeinschaft, z. B. nicht das Corporationsrccht, oder nicht das unbeschränkte Aemterrecht rc. — Was heißt also: Der Staat übt Toleranz? Es heißt dies: Der Staat giebt einer von der bevorzugten Kirche abweichenden religiösen Genossenschaft einige Rechte, aber eben weniger als der privilegirten Kirche. So war das Edict des Kaisers Josef II. von Oesterreich (1781) ein Toleranz- und nicht ein Humanitätsedict. Und schon Jenes galt einem Mendelssohn als etwas Großes damals! Aber noch heute wird die Toleranz hier und da zu den idealen Gütern gezählt. In w) Lessing's Werke, IX, 236 f. — 4') ib. III, 142. - 4S) ib. IX, 237.

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