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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1881-05-01 · Heft 5 (1.5.1881) · p. Seite 107

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
1 (1881)
Issue
Heft 5 (1.5.1881)
Date
1881-05-01
Page
Seite 107 (sequence 3)
Language
German
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107 verpflichtet, die vaterländischen Götter zu ehren als die einzigen, und von selbst war jeder Nichtbürger, wie man meinte, auch nicht von den heimischen Göttern geliebt und wurde vom Cultus ausgeschlossen. Sogar auch nach Plato10) ist die ganze Erde in die zwei ungleichen Hälften, die größere der Barbaren, die kleinere der Griechen getheilt, und erinnert dies nicht ganz an die Ausschließlichkeit moderner Konfessioneller? Der Areopag, das höchste Gericht der Athener in Religionssachen, ihr Oberkirchenrath, war reine Staatsbehörde. Die Consequenz derartiger Zustände ist die Intoleranz, die gewaltsame Ausrottung abweichender Meinungen in der Religion innerhalb des Staats und Volks: Sokrates, der von dem Stäatsgott Zeus Md seinem olympischen Hofstaat hinweg und auf den Einen Gott des Gewissens hinwies, mußte den Schierlingsbecher trinken. — Die direkte Fortsetzung der antiken heidnischen Anschauung bildete die christlich orthodoxe Staatskirche des römischen Reiches (seit 323 n. Ehr.); im Jahr 385 schauderte noch die Christenheit vor deni ersten vergossenen Ketzerblut. Aber das s. g. athanasianische Glaubensbekenntniß (ca. 600 n. Ehr.?) sprach Allen die Seligkeit ab, welche nicht an die Dreieinigkeit Gottes in orthodoxer Lehrform glaubten. Das Papstthum gar, welches der vollendete Staat, das sichtbare Reich Gottes sein wollte und sein will, bezeichnete die Spuren seiner heidnischen Denkweise mit Ausschließung"), Gefängniß, Hunger, Schlägen, Blut, Feuer, bis herab zum verdammenden Syllabusl2), bis zur verfluchenden Unfehlbarkeitserklärung"). — Und die protestantischen Staaten (und Landeskirchen) haben bis auf die neueste Zeit her die Verfolgungssucht geerbt. Und doch entwickelte sich gerade auf Seiten des Staats eine andere Anschauung. Denn der Staat mußte sich abfinden mit den fremden Gottesdiensten, da man dieselben trotz aller Verbote einführte. Eine Pest war der Anlaß, daß zum ersten Mal") eine ausländische Gottheit nach Rom gebracht wurde: als die furchtbare Krankheit wüthete und die Gebete zu Jupiter nichts halfen, erinnerten sich in der Noth viele römische Krieger an den im griechischen Süditalien kennen gelernten Aeskulapius, den Gott der Heilkunde, der jede Krankheit besiegte, der sogar Todte aufweckte; von seinein berühmtesten Tempellfl) holte man sein Symbol, die Schlange, nach dem bis dahin „unentweihten" und vaterländisch frommen Rom"'). — Aber vor Allem die Verbindung der Völker zum Weltreich war es, was das reine Princip der Staatskirche aufhob. Die Gesetze der staatsklugen Römer ließen trotz der, wie wir sagen, auf dem Papier bestehenden Staatskirche den unterjochten Völkern ihre eigenen Götter, obwohl sie die Verbreitung ihrer Culte verboten"). So duldeten sie aus Politik, um die Weltherrschaft zu behaupten, das „abergläubische und menschenhassende" Judenthum; daher auch das „lichtscheue und in den Winkeln kriechende" Christenthum als eine Abart desselben. Aus Politik ward, als durch Constantin das Christenthum zur Staatsreligion erhoben war'"), nun umgekehrt noch Toleranz geübt gegen das Heidenthum, ward das Recht des „veralteten Aberglaubens" anerkannt. Aehnlich war's, als die Araber Jerusalem erobert hatten"); da duldeten sie die dortigen Christen gegen eine Kopfsteuer. Und als sie Spanien unterworfen hatten20), duldeten sie die „Nazarener" als eine Sekte. Derselbe, der politische, Grund war es, der '0) Polit. 262, d; cf Pape, griech. Lex. sub ßü^ßa^. — "» z. B. der Juden vom Recht des Erwerbes von Grundbesitz, durch Gregor L, ca. 600 u. Chr. — v 8. Dec. 1864. — l:J) v. 18. Juli 1870. - 14) im Jahre 201 v. Chr. — lü) dem in Epidaurus in Griechenland. - l0) cf. Dielsch, Lehrb. d. allg. Gesch.. I, 255). - ,7j was sich nicht durchführen ließ. — l8) im I. 828 n. Chr. - lö) 637. - *«) 711 ff. 9*

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