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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1881-01-01 · Heft 1 (1.1.1881) · p. Seite 18

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
1 (1881)
Issue
Heft 1 (1.1.1881)
Date
1881-01-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
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18 Jur Geschichte der Juden in Irankfurt am Main. i. Dil' Türkl'ttstl'iil'r. Bon (V>. W 0 I f. Im sechszehnten Jahrhunderte schaltete man in Wien in das tägliche Morgengebet den Passus ein: „Wehre dem blutdürstigen Erbfeind, den Türken, mit Deiner Kraft" (vergl. unser: „Die kaiserliche Landesschule in Wien re.") und bis auf den heutigen Tag wird in der Kirche auf dem Kahlenberge bei Wien jährlich am 12. September ein solennes Hochamt als Dankopfer für die glückliche Errettung der Stadt Wien von den Türken im Jahre 1688 celebrirt. Es werden auch hier in Wien jetzt Borbereitungen getroffen, die zweihnndertjährige Jahresfeier dieses Ereignisses im Jahre 1883 besonders festlich zu begehen. Wie haben sich die Zeiten geändert! Heute ist die Türkei nicht nur ein kranker, sondern ein halb kodier Mann. Und wüßte man, in welcher Weise die Erbschaft zu vertheilen, ohne die nachhaltigsten Erschütterungen in Europa hervorzurufen, so würde schon jetzt die europäische Türkei nicht vorhanden sein. Doch wir wollen nicht von jetzt, sondern von früheren Zeiten sprechen. Wie bereits bemerkt, wurde Wien am 12. September 1683 von den Türken befreit. Damit war jedoch, wie bekannt, die Türkengefahr weder fiir Oesterreich noch für Deutschland, und damals war der österreichische Monarch auch Kaiser von Deutschland, geschwunden und mußte für neue Kriege gerüstet werden. Wie jedoch nicht minder bekannt, braucht man zum Kriege nach dem Ausspruche verschiedener Heerführer Geld, Geld und lvieder Geld; aber die Staatscassen waren sehr leer. Es wurde nun berathen, in welcher Weise Geld herbeizuschaffen wäre. Der Reichshofrat erwog, 4. Juli 1684, die Frage, ob nicht die Juden in Frankfurt a. M. ebenfalls zu einer Tüzkensteuer herangezogen werden könnten und ob nicht überhaupt danach gestrebt werden sollte, die Juden in Frankfurt wieder zurückzukaufen. Diese wurden nämlich (vergl. unfern diesbezüglichen Artikel in Brülls Jahrbücher 111. 70) schon von Kaiser Carl IV. der Stadt Frankfurt verkauft u. zwar „jung und alt, reich und arm mit aller Nutzung, Gefällen, Diensten und Rechten" re. Nach diesem Berkaufsbrief konnte man von den Inden in Frankfurt keine besondere Steuer verlangen, falls man von der Stadt selbst, zu welcher doch die Inden gehörten und welcher sie die Steuer entrichteten, eine diesfüllige Steuer forderte. Andererseits war zu erwägen, daß die Juden nur insofern das Eigenthnm der Stadt waren, als sie derselben die orckinari-Steuer zu entrichten hatten. Die Türkenstener gehörte jedoch zur extraorckiuari-Stener, „welche zur Öonservatio» der ganzeil Christenheit angesehen und kein privilegium exemptionis Platz findet, sondern propter necessitatem et utilitatem pnblicam jeder das Seinige beizutragen schuldig ist." Da die Juden die Generalprotection des Kaisers genossen, der ihnen im Jahre 1662 wie seine Bvrfahren die jüdischen Privilegien dahin bestätigte, daß die Stadt Frankfurt ohne kaiserliche Einwilligung nicht berechtigt sei, die Juden über die übliche Schätzung zu beschweren, die Türkensteuer jedoch eine außer-

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