Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 1 (1881)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1881)
- Date
- 1881-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 leisten tfit Stande wäre. Das Judenthum hat zum höchsten Satze: „Gott ist der Herr. Da er nun sagt, „ihr Menschen seid alle meine Kinder, also Brüder, deßhalb müsset ihr euch gegenseitig lieben wie euch selbst", so werden die Menschen durch dasselbe in die liebevollsten, edelsten und fruchtbringensten Beziehungen zu einander gesetzt. Auf der Basis des Monotheismus läßt sich keine höhere Ethik denken als die daraus sich ergebende, denn eine reinere als eine solche, welche die Beziehungen der Menschen untereinander nach den Intentionen des höchsten Weltgeistes gestaltet, ist unmöglich. Was hat denn die christliche Ethik Reineres, Höheres? Was sie von Nächstenliebe sagt, hat auch die jüdische, und wenn man behaupten will, jene gebiete, auch die Feinde zu lieben, diese nicht, so übersehe man doch nicht, daß schon der Apostel Paulus in dem 1. Brief an die Corinther 16, 22 sagt: „So Jemand den Herrn Jesum Christum nicht lieb hat, der sei Anathema." Also wird hier der Feind verflucht und geächtet. Das thnt die jüdische Ethik nicht. Wenn man nun das corpus juris canonici zur Hand nimmt, und von den harten Strafen über Haeretiker, Apostaten und Schismatiker liest, wenn man sieht, wie sie rechtslos gemacht wurden, ihr Vermögen confiscirt bekamen, die Testaments-, Klage-, Zeugniß- und Erwerbsfähigkeit, ja sogar die Heimathsberechtigung einbüßten, von den Strafen an Leib und Leben gar nicht zu reden, wo bleibt da die Bethütigung der Feindesliebe? Ist es da erlaubt, ans einzelnen Aeußerungen des alten Testamentes und des vielberufenen Talmuds auf eine Inferiorität der jüdischen Ethik zu schließen? Solche Aeußerungen sind für heute längst antiquirt und außer Autorität. Sie sind Ausfluß der trüben Anschauungen ihrer Entstehungszeit und der damaligen Staatsverhältnisse, und heute nur kulturhistorisch zu betrachten. Was speziell den Talmud betrifft, so entstand er in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung, in einer Zeit, worin die einzelnen Völkerstämme sich stets feindlich gegen einander abschlossen und mögen deßhalb manche Aeußerungen, die übrigens stets nur temporäre oder locale Antorität hatten, den Stempel ihrer Entstehungszeit tragen, aus der damaligen trüben Stimmung der Juden geflossen sein, darauf berechnet, den harten Kampf um das Dasein bestehen zu können. Man lese doch die auf uns gekommenen gleichzeitigen Aeußerungen anderer Völker, z. B. die leges barbororum mit ihren Bestimmungen gegen Stammessremde. Da wird der Talmud, der ja heute keine absolute Geltung hat, den Vergleich siegreich bestehen. Wenn man z. B. anführt, dieser Talmud verbiete zwar das Zinsnehmen von Juden gegeneinander, aber nicht von Andersgläubigen, und wenn man daraus gegen die Ethik der Juden Kapital schlagen will, so steht der gleiche Satz für die Christen im Oorpus juris canonici cap. XI!, Decr. XIV. i>. *) Also von denjenigen, rvelchen man schaden darf, — wie sollte es solche nach christlicher Ethik geben können? — darf man auch Zinsen nehmen, und solche sind z. B. Apostaten, Ketzer, Heide» re. Lasse man es deßhalb, ans Aeußerungen vergangener Jahrhunderte, Kapital gegen die Religion der Inden zu schlagen, und letztere dafür heute strafen zu wollen. Solche Aeußerungen lassen sich auch aus den christlichen heiligen Büchern eruireu. Nach dem Plane der Vorsehung müssen aber verschiedene *) Ab illo usuram exige, cui merito nocere desideras: cui jure inferuntur arma, buic legitime indioantur usurae, quem bello vincere facile non potes, de hoc cito potes eentesima vindicare to Ab hoc usuram exige, quem non sit crimen oecidere. Sine ferro dimicat, qui usuram flagitat. Sine gladio se de hoste uleiscitur, qui fuerit usurarius exactor inimici. Ergo ubi jus belli, ibi etiam jus usurae.