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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 492

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 492 (sequence 93)
Language
German
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492 schrist auf Altarwande zu nehmen, eine Unmöglichkeit enthielte; 2) dieser Befehl und dessen Ausführung, wenn sie anders wirklich erfolgt ist, kann nur das fünfte Buch betroffen haben; endlich 3) das wichtigste Bruchstück dieses Buches, der Dekalog, kann auch, wie er vor uns liegt, nicht von Mosche herrühren, weil es augenscheinlich von den Worten der steinernen Tafeln abweicht. Die Frage steht also fest, was hat sich von der Mosaischen Gesetzgebung schriftlich erhalten? oder, welches das nähmliche sagt: was heißt schriftliches Gesetz? Ehe wir aber diese Frage zu beantworten wagen, müssen noch sehr viele Untersuchungen, und muß nahmentlich die vorangehen: was hat der Priester Chilkijahu gefunden? Diese letztere soll uns in dem nächsten Capitel beschäftigen. Anmerkungen. (1.a.al!p.474.) Dieser Beweis laßt sicherst in dem Capitel unserer Untersuchungen über die Zeiten Davids und Schlomahs, und was diesen Königen vom Penrateuch bekannt gewesen seyn kann, streng führen. Hier genüge die Bemerkung, daß unter Schlomah kein Fasten am 10ten Tage des 7ten Monaths, dem sogenannten Versvhnungstage, Statt gefunden hat. (c5. 1. Kvn. VIII, 65; 2. ChrvN. VII, 9, und 'I'bslm. rraer. moeä. (!. ikicl.) 5,L5",n^ N"DM ^ON"NN NWO Q^PN Q^PI^ PWIN^ ^1>acr. Nike ^dolk. Msll.na. 1.) ^N^'NAN

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