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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 479

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 479 (sequence 80)
Language
German
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479 mit dem Gesammtwissen seiner Zeit ausgerüstete, und eben deßhalb so glückliche Epitomator des Thalmuds, von allem diesem nicht das mindeste. Er lehrt: „der große Rath zu Jerusalem legte den Grund zum mündlichen Gesetze. In ihn setzte der Pentateuch das völlige Vertrauen/ wenn es heißt: nach der Art, wie er dich lehrt:c. (5. M. XVII, 11.) Wer daher nicht seinen Entscheidungen Folge leistet/ übertritt das Verboth: du sollst nicht abweichen zc. (ibicl) Sen es nun, daß ihre Entscheidungen Dinge betreffen, die sie aus der Tradition erlernt haben, oder solche Dinge, die sie nach den Hermeneutischen auf die Erklärung des Gesetzes angewandten Regeln vernunftmäßig selbst ableiteten und dadurch fanden, daß die Sache sich so oder so verhalte/ oder endlich Dinge, die sie als einen für den Augenblick nöthigen Zaun um das Gesetz betrachteten, wie Verordnungen, Verbesserungen, Gebräuche u. d. gl. — immer ist es Pflicht, ihnen in diesen 3 Stücken zu gehorchen.^) Indessen kommt es hier noch gar nicht darauf an, diesen Gegenstand in allen seinen einzelnen Theilen zu verfolgen. Ehe dieß geschehen kann, bedürfen erst zwey Hauptfragen der vollständigsten Erörterung: 1)Laßt es sich mit einiger Wahrscheinlichkeit behaupten, daß Mosche die vor uns liegenden, im Pentateuch enthaltenen Gesetze schriftlich hinterlassen habe? und 2) Was kann das von Chilkijahu gefundene Buch enthalten haben? alle Gesetze des Pentateuchs, oder nur einige V07. ihnen, und welche? Die Begründung der ersten Frage — noch nicht ihre Beantwortung — wird uns in diesem Capitel Be-

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