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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 477

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 477 (sequence 78)
Language
German
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477 habe er Malachi oder Esra geheissen, begannen die Männer der großen Synagoge, die jenes mündliche Gesetz aus dem Munde der Propheten empfingen, es noch wohl 150 Jahre ebenfalls mündlich fortpflanzten, aber nun, einsehend daß die Vergessenheit desselben im* mer mehr überhand nahm, es wagten, die überlieferten Sätze niederzuschreiben. Sie sind es, welche die Mischna und Gmara — zusammen Thalmud genannt — ausmachen; und wie willkührlich sie auch oft aus dem Pentateuch und den Propheten abgeleitet, wie widersprechend sogar sie nicht selten unter sich und selbst nnt dem Pentateuch dem Auge der Uneingeweiheten erscheinen mögen, ^) immer haben sie für den gläubigen Juden verbindende Kraft. Der Gesetzgeber hat die Perfectibilität seiner Religion eingeräumt,«) und dadurch zugleich jede Deutung seiner Gesetze, jede Abweichung von demselben, und alle jene pharisäischen') Erklärungen gut geheissen, welche die Gelehrten nach Zeit und Umständen zu machen, für nöthig erachten sollten. Die ganze Gesetzgebung, fährt man fort, zerfällt nun erstlich in 2 Hauptabtheilungen: ^. geschriebenes, und L. mündliches Gesetz. Zu dem ersteren gehören nur die im Pentateuch allein befindlichen Gefetze. L aber begreift unter sich: a) Alle dem Mosche auf Cinaj mündlich mitgeteilten und im Pentateuch nicht stehenden Gesetze (^^VO NVO^ N12^N Kalacorli 1'n!05cke m'eiOaj) (») d) Die aus dem Pentateuch und den Propheten, nach den i3 hermenentischen Regeln °) richtig abgeleiteten Folgesatze. (KN'N'NdNO miäaursjtka, Biblisch) e) Die von dem großen Rathe zu Jerusalem und den Thalmudisten, wenn auch nicht aus der Bibel abgeleiteten ,' doch als nothwendig befun-

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