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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 474

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 474 (sequence 75)
Language
German
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474 vorliegenden Fall voraussehend, dem Volke die volle Befugniß eingeräumt habe/ sich einen König aus seiner Mitte zu wählen? (5. M. XVII, 14 f.) Allein jeneS geschriebene Gesetz war schon damahls verloren, war, wie sich gleichfalls unumstößlich darthun laßt - ) auch für die frommen Könige David und Schlomah verloren, und ward erst unter dem Könige Joschijahu, etwa 50 Jahre vor der Babylonischen Gefangenschaft, von dem Priester Chilkijahu wieder gefunden. (2. Kön. XXII, 8 und 2. Chron. XXXIV, 14.) Augegeben also, der Verfasser der Chronik habe den nur Hey ihm befindlichen Zusatz gehörig erwiesen, daß das gefundene Buch wirklich die von Mosche eigenhändig geschriebene Gesetzrolle gewesen sey, so geht doch aus diesen Thatsachen der Satz hervor: die Lehre Mosches hat sich in den 460 Iahren von Schmuel bis Joschijahu, also fast durch die ganze Dauer des ersten Tempels nur mündlich fortgepflanzt. In der That, faßt man den Sinn dessen, was uns die Thanaim, die Verfasser der Misch na, mittheilen, unbefangen auf, so bestätigen sie . nicht bloß unsere Behauptung, sondern scheinen sogar das Daseyn irgend eines von Mosche herrührenden geschriebeneu Gesetzes völlig zu verneinen, und der Meinung zu seyn, daß der Priester Chilkijahu das von ihm angeblich gefundene Buch, aus der ihm bekannten mündlichen Ueberlieferung hergestellt habe. Sie sagen nähmlich: „Mosche empfing das Gesetz (Thorah) auf Cinaj, überlieferte es dem Jehoschua, dieser den Aeltesten, diese überlieferten es den Propheten, und diese den Männern der großen Synagoge. ^) Bey der Bestimmtheit, mit der diese Gelehrten ihre

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