Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 465 (sequence 66)
- Language
- German
- Belongs to
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465 sprukge völlig entfremdete Talmud sich in Berührung mit den Principien einer ganz anderen Geschichte setzt. Wir haben oben im Mosaischen Rechte die Frage erörtert, ob dasselbe Testamente gekannt habe. Die Antwort mußte verneinend ausfallen, theils wegen der inneren Unmöglichkeit, theils wegen eines ausdrücklichen Zeugnisses, daß die Intestaterbfolge'^) zum unabänderlichen Gesetze erhebt. Ganz auf diese Weise haben auch die Talmudisten das Mosaische Gesetz gefaßt, indem sie den oberen Grundsatz aufstellen, daß es nicht möglich sey, jemanden zum Erben zu machen, den nicht die natürliche Folge schon dazu bestimme-'^) Hierin liegt nun die Ausschließung jeglicher Weise des Testirens, und das strenge Festhalten an dem Geist und dem Buchstaben des Mosaischen Erbrechts. Doch schon oben ist bemerklich gemacht, und namentlich in der Lehre von der Ehe durch Beispiele erläutert worden, daß das Talmudische Recht stets eine Seite für die Einflüsse von Außen frei gehabt hat, denen es nicht zu widerstehen vermochte. In Berührung mit dem Griechischen Asien, und später in noch stärkerer mit dem der Willkühr des Testirens anHeim gefallenen Rom, konnte es um fo weniger verhindern, daß diese Willkühr nicht auch innerhalb des Jüdischen Lebens refiectire, als es selbst mitten unter fremden Völkern, was die innere Verfassung betrifft, ein ziemlich democratisches Element entfaltete. Das Wort selbst, das 136) Numer! XXVII 8 — 12. 159) ^"M^ PN W^^^? ctklalmoniäes KUckotk Nackslotk cax. 6- H- 1- ^vmara Lak. Lada Latkra 5ol. 126b.!.Vd. Z.H. Hh