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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 462

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 462 (sequence 63)
Language
German
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462 in allem / was dieser als Eigentümer besaß, nicht so in dem, was noch in obÜSsrions zur Zeit des Todes war, oder in den noch nicht percipirten Früchten,"") denn hier würde auch der Erstgeborne, wie wir oben gesehen haben, sein Vorzugsrecht nicht geltend machen können. Es fragt sich aber nun, wie verhält sich der Levir zu den Dingen, worin er nicht als Erstgeborner folgt. Erbt er diese dennoch, wenn auch nicht in der Qualität als Erstgeborner des Bruders, dennoch in der als Sohn, die, wie es scheint, in der als Erstgeborner schon von selbst enthalten ist? Hier nun ist das Talmudische Recht vollkommen consequent. Der Levir ist allerdings nach demselben der Erstgeborne des verstorbenen Bruders, und in sv weit er ein solcher ist, ist er auch ein Sohn: er erbt daher nicht allein zwei Theite, sondern er schließt die übrigen Erben in allen den Objecten aus, von welchen ein Erstgeborner zwei Theile erhalten würde. In so weit er aber nicht Erstgeborner seyn kann, also in den Obligationen und Früchten, ist er auch gar nicht Sohn, der er überhaupt nur seyn könnte, in so fern er auch Erstgeborner war. Für diese Gegenstände bleibt er in seiner natürlichen Sphäre, nämlich der Bruder des Verstorbenen, der in so fern von dem noch lebenden gemeinsamen Vater ausgeschlossen wird, mit den Brüdern aber zu gleichen Theilen erbt."') Versen statt. Rakdi Iehuda meint, daß auf jeden Fall der Var: r dem Lcvir vorgehe. 255 Ott s'W (255 OD22 n üksckng. ^ebamock csx. 4- §. 7. 13V) ÄIajmoniäe8 1. I. 13t) klaimouiäe» 1. I.

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