Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 461 (sequence 62)
- Language
- German
- Belongs to
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46l Wir haben oben bei Gelegenheit der Mosaische» Leviratsehe, den hauptsächlichen Gedanken derselben darin gesucht, daß der in ihr erzeugte Erstgeborne dem 'verstorbenen Bruder zugerechnet werden solle, damit dejst» Name nicht untergehe. Ganj anders aber haben die Talmudisten den Buchstaben des Mosaischen Gesetzes gefaßt, und auf ein? seinem Geiste vollkommen widersprechende Weise ausgelegt. Anstatt, daß es in den Mosaischen Urkunden hieß: „und der Erstgeborne, den sie ,^ebähren wird, soll auf den Namen des verstorbenen „Bruders kommen, damit sein Name nicht in Israel „vergehe,"welches nur auf denjenigen Sohn sich beziehen kann, den des verstorbenen Bruders Frau vom Levir erhält, bezogen die Talmudisten die Worte "Z^N "!W55 N^M u. s. w., auf den ältesten Bruder des Verstorbenen, so daß dieser gleichsam als Erstgeborner in die Kindesrechte trete, freilich vorausgesetzt, daß er seine Pflicht thue, und die Wittwe NOZ'» heirathe."») Als Gebahrende wird also hier nicht die Frau des verstorbenen Bruders verstanden, sondern die dem Levir und seinem verstorbenen Prüder gemeinsame Muttex. Ist der Levir aber dir fiugirte; Erstgeborne des Verstorbenen, so folgt von selbst, daß er als solcher seinen Vater und feine Brüder in der Erbschaft ausschließen wird. So verhalt es fich denn auch in der That,"») der Levir beerbt seinen Bruder 127) Deuteron. XXV. 6- 128) Älaimovi^es vilckolk ^ebaikotk cav. 2. Oem. Lab^Ioa. 1>. ledarnock K,I. Zg, 40- 129) Älaimook!es kücliolli Nackalott» eap.Z. §.7. M'scona 1r. Leckorotk csx. 8- 8- 9. 10. Doch finden auch hier Cvtltro,