Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 452 (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
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452 Hes Vaters.^) Dieser Spruch hat jedoch nur einseitige Anwendung, indem der Sohn allerdings die Mutter beerbt, und zwar zuerst: eben so die mütterlichen Verwandten als Repräsentanten der Mutter."") Indem ich mir die weiteren Lehren des Talmudischen Erbrechts, die weniger oder gar nicht ihre Grundlage im Mosaischen Recht haben, unten abzuhandeln vorbehalte, scheint mir hier der Platz zu seyn, anzugeben, in wie fern das eben dargestellte Talmudische Intestaterbrecht mit seinem Mosaischen Ursprünge zusammenhänge. Damit verhält es sich nun so: Die einfache Mosaische Andeutung, daß erst der Sohn, dann die Tochter, darauf der Bruder, dann der Vaterbrudcr, endlich der nächste Verwandte herankommen solle, ist zu einem eben so symmetrischen als einfachen Ganzen im Talmud verarbeitet, und zwar so, daß jeder Mosaische Satz nun mit dem anderen seine passende Verbindung erhalten hat. Auf den Sohn folgt allerdings die Tochter, aber der Sohn wird auch in seiner ganzen Nachkommenschast als noch vorhanden sevend, und also ausschließend gedacht. Auf die Tochter folgt der Bruder, aber nicht durch einen plötzlichen Sprung, sondern vermittelt durch den Vater des Erblassers. Die Gedanken der Repräsentation und der Linealerbfolge sind 99) N'l"^ N^tt VttN Femara t-.ix». 1. §. 6. Der bloße consanZuineus ist daher dem ^ermanus gleich. 100) Femara LadvI. 1>. Lal>a Latkra 5ol. 114. a. 125. klai'- moniäe5 liilckolli IVaciialotli cszi. 1. Z. 1. Hierher gehört auch der Talmudische Satz, wodurch die Lehre von der Erbschaft eröffnet wird. Mscdna Lada Lsrkra caj,. tz. K. 1.