Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 448 (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
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443 fang gemacht wird, b. h. mit seiner Descendenz/ in Ermangelung derselben aber nur die nächste Linie, die des Vaters des Erblassers, also dieser, oder die Brüder, Bruderkinder des Verstorbenen u. s. w. herankommen. Dann folgt d»e Linie des vaterlichen Großvaters, also er selbst/ die Vaterbrüder, die Geschwisterkinder u. s.w. Auf eben die Weise steigt die Erbfolge bis ins Unendliche hinauf, um wiederum in jeder Linie bis ins Unendliche hinabzusteigen. II. Es ist zuerst im Talmudischen Recht, unter allen Orientalischen Rechten, der Gedanke der Repräsentation vollständig ausgedrückt,") so wie der andere, daß die Descendenz immer als eine bis ins Unendliche gehende zu fassen sey, da sie nach Indischem und Chinesischem Recht innerhalb ihres Laufes abbricht, und sich als unwirksam erweist. Ob dieser Begriff durch rückwirkenden Einfluß des Römischen Rechts gewonnen worden, oder ob er sich durch die Spontaneität der eigenen Nechtsbildung erzeugt, ist eine schwer zu beantwortende Frage. III. Der allgemeine Grundsatz: der männliche Erbe schließt die Weiber aus, ist also zu fassen: der Mann schließt immer die Frau aus, die nicht bruderlos ihr Recht als Repräsentantin eines Mannes erworben hat. Der Sohn des Erblassers schließt also die Tochter des. selben, der Bruder des Verstorbenen also die Schwester desselben 91) Er heißt auf Talmudisch so: N^7N2D ''tt'^ (die Nachkommen cineo jeden,?er m der Erbschaft der Nächste ist, sind ebenfalls die Nächsten ) <7.:' Alaiinannll s Ililckvili I^ackalork cs^. 1. §. Z. Utscdnz 1!abs> Kallira cax. V1I1> Z. 2-