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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 445

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 445 (sequence 46)
Language
German
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446 kann wahrlich nicht als Beweis für ein Institut gelten/ das im Allgemeinen dem Geiste der Mosaischen Gesetzgebung so völlig entgegen ist. Wenn so, weder die vor - noch die nachmosaische Zeit irgend etwas zur Rechtfertigung der eben widerlegten Behauptung liefert, so kann man sich nicht genug verwundern, wie der sonst gründliche Michaelis das Hauptzeugniß, das sich im Mosaischen Recht selbst, gegen die Testamente findet, übersehen konnte. Zwar ist es ihm keineswegs entgangen, daß Moses befiehlt, es solle keinem Vater freistehen, am Tage der Erbtheilung den Antheil des Erstgebornen, weil er der Sohn der gehaßten Frau sey, auf den Sohn der Geliebten zu übertragen, und somir gegen die Willkührlichkeit des Verfügens überhaupt sich auflehnt. Aber Michaelis^) hält dies nur für eine einzelne Einschränkung der Willkühr zu testiren, die doch auf alle andere Fälle nicht auszudehnen sey. Dieser Behauptung tritt nun das eben erwähnte Havptzeugniß entgegen: da wo Moses nämlich von der Intestaterbfolge handelt, sagt er am Schlüsse derselben: diese Anordnung soll zur beständigen Richtschnur dienen, denn also hat Gott es dem Moses befohlen Nj?1N^ NVO NX MN''NIL Dieser Ausdruck weiset aber schlechthin auf eine Ausschließung jeglicher Willkühr hin, indem sie die vorgeschriebene Intestaterbfolge zu einem göttlichen unübertretbaren Gesetze macht. Besser wie Michaelis haben die stets von ihm verachteten Talmudistcn die Bedeutung dieses Mo- 88) veur. XXI. 16. 1^2 NX l^mn O^I 89) Mosaisches Recht II- 69.

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