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Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums · 1823-01-01 · 3 (1823) · p. Seite 444

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Journal
Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
Volume
1822-1823
Issue
3 (1823)
Date
1823-01-01
Page
Seite 444 (sequence 45)
Language
German
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444 Die Beispiele aus der antemofaischen Zeit, denen Michaelis auch noch das des Hiob hätte hinzufügen können, welcher seinen Töchtern ein Erbtheil unter seinen Söhnen giebt,^) zeugen sämmtlich nur von einer Erbtheilung innerhalb der Familie (auch der Knecht Elieser gehört zu ihr, da Abraham noch keine Kinder hat). Diese Erbtheilung kann zwar den Umständen nach ungleich seyn, aber sie hat durchaus nichts willtührliches in sich. Jsaac geht den Söhnen der Mägde vor, weil er der von Gott zur Fortführung des auserwählten Geschlechts bestimmte Sohn ist, also durch göttliche Fügung, nicht weil es Abraham also beliebt; die Erbtheilung Jacobs ist keine willkührliche Verfügung, sondern er giebt den Söhnen, was ihnen schon von selbst gebührt hättet') Ueberhaupt muß der Begriff einer Erbtheilung, welcher fast allen Orientalischen Völkern eigen ist, nicht mit dem eines Testaments verwechselt werden» Die Erbtheilung überschreitet nicht den Kreis der Familie, so wie sie nicht das Leben des Theilenden überschreitet. Wenn eine Wilttühr statt findet, so fällt sie einzig und allein in das Quantitative der Portion hinein, die der Theilende bestimmt; das Testament aber ist der Familie gegenüber, ein ihr Feindliches, wie dies anderswo bei Gelegenheit des Chinesischen Rechts auseinander gesetzt werden wird. Noch nichtssagender sind die Gründe für das Testament, welche Michaelis aus der nachmosaischen Zeit anführt. Die allgemeine Phrase, er befahl seinem Hause, welche auch auf vollkommen andere Anordnungen als die der Erbschaft gehen kann, 86) Niok xi.ii. 15. 87) Kenels XI.VIII.

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