Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die Wissenschaft des Judenthums
- Volume
- 1822-1823
- Issue
- 3 (1823)
- Date
- 1823-01-01
- Page
- Seite 440 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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440 V'NIN NLW. wie sie genannt wirb,") eine unbegründete Ehescheidung höchlich gemißbilligt. So weit geht der Talmud indessen noch nicht/ daß auch der Frau eine Berechtigung sich zu trennen gestattet würde. Ich brauche hier nur in dieser Hinsicht an die Worte des Josephus^) zu erinnern/ welcher den Umstand, daß Salome ihrem Manne den Scheidebrief schickt, nicht für gesetzlich («' ka^s. 7-^5 ,^0^5 vo^«?) hält. Bestimmte Falle gab es jedoch, wo der Mann angehalten werden konnte, der Frau einen Scheidebrief zu schicken.") Wir können mit dieser Darstellung der Tatmudischen Ehe, die des ganzen Familienrechts schließen/ weil die anderen Lehren wenig oder gar nicht ihrem Grundbegriffe nach verändert im Talmud erscheinen. Die väterliche Gewalt hat in der Mischna und Gemara jene selbe patriarchalische Milde, die sich auch schon bei Moses findet/ und bei der zwar der Vater immer der Gewalthaber bleibt,") so jedoch, daß die Liebe, die zwar noch nicht erkannte und sich selbst wissende, aber doch die naive/ unwillkührliche Grundlage ist. Es wird bei Gelegenheit des Indischen Rechts auf die Ueberemstimmung aufmerksam gemacht werden/ welche zwischen diesem und dem Talmudischen Rechte darin sich findet/ daß auch im letzteren der Lehrer über den leiblichen Vater gesetzt wird.^) Diese Bestimmung ist ganz 68) Oernara Lak)?I. 1>. Lankodrio, 5o!. 22a. Älaimoniäe» KUckock (?erusck!rl cax. 1V. §. 21- 69) Untitz. ^u<Za!c. XII. 11. 71) Er kann den Sohn z.B. zum Entsagenden machen. 72) M,cdna> Laba Hle-ia csx. 2« §- 11-